- Stand 02.03.2020
- Typ Broschüre

- Stand 02.03.2020
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Alle zwei Jahre legt das Bundesfinanzministerium Bundestag und Bundesrat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einen Bericht über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen vor. Bei Finanzhilfen handelt es sich um Geldleistungen des Bundes, die an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung gehen, zum Beispiel an private Unternehmen und Wirtschaftszweige. Steuervergünstigungen hingegen sind spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen, die für die öffentliche Hand zu Mindereinnahmen führen.
Die Subventionspolitik ist Bestandteil der zukunftsorientierten Finanzpolitik der Bundesregierung und wird vor allem im Bereich der Finanzhilfen zunehmend durch die Klima- und Umweltpolitik der Bundesregierung geprägt. So weisen 53 Finanzhilfen mit einem Finanzvolumen von insgesamt 8,4 Mrd. Euro einen positiven Bezug zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen auf, die in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankert sind. Das bedeutet konkret, dass rund 58 Prozent des Subventionsvolumens im Bereich der Finanzhilfen für klima- und umweltfreundliche Maßnahmen bereitgestellt werden. Weitere aktuelle Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Mobilität, Digitalisierung und Wohnungsbau. Diese klare inhaltliche Priorisierung ist wichtig, da die Bundesregierung so wichtige Impulse geben kann, um die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, Klima- und Umweltschutz voranzubringen und den sozialen Ausgleich zu fördern.
Die Subventionen werden regelmäßig auf ihre Zielgenauigkeit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit bewertet. Im Berichtszeitraum wurden 33 Steuervergünstigungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Einkommensteuer durch eine externe Studie evaluiert. Die Studie wurde im Oktober 2019 abgeschlossen, Aufbau und wesentliche Ergebnisse sind im 27. Subventionsbericht enthalten. Das Forschungsprojekt leistet somit einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung der Subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung und stärkt die Grundlagen einer evidenzbasierten Finanzpolitik.