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07.07.2023

Personalkosten, Sachkosten und Kalkulationszinssätze in der Bundesverwaltung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen

Die Bundeshaushaltsordnung verpflichtet die gesamte Bundesverwaltung, bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten und bei allen finanzwirksamen Maßnahmen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.

Zur Unterstützung bei der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen stellt das Bundesministerium der Finanzen mit anliegendem Rundschreiben Durchschnittswerte für Personal- und Sachkosten zur Verfügung. Zugleich ist auch ein Berechnungsschema enthalten, das eine behördenspezifische Berechnung ermöglicht, soweit die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort erheblich vom Bundesdurchschnitt abweichen.

Darüber hinaus wird der nominale Kalkulationszinssatz gemäß Tz. VII. des Abschnitts B der „Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ bekannt gegeben.

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