#EuroABC – Zollunion
In einer Zollunion schließen sich mehrere Staaten zu einem Zollgebiet zusammen. Die Mitglieder erheben untereinander keine Zölle auf Waren. Im Warenverkehr mit Drittstaaten gilt ein einheitlicher Außenzoll. Die Europäische Zollunion besteht seit 1968 und ist heute insbesondere für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes von zentraler Bedeutung.
Zollunion – schützt die Menschen und fördert den Handel
Die Bürgerinnen und Bürger in der EU profitieren von der Zollunion in vielerlei Hinsicht. Der Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ist frei und Reisende mit Waren können Grenzen rasch überqueren. Wert- und mengenmäßige Begrenzungen bestehen dabei in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es beispielsweise bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Zigaretten oder Alkohol. An den Binnengrenzen findet grundsätzlich keine Kontrolle des Warenverkehrs durch den Zoll statt. Dadurch werden grenzüberschreitende Reisen innerhalb der EU beschleunigt und keine Zölle auf Waren erhoben.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren aus beziehungsweise in Drittstaaten wird durch den Zoll kontrolliert. Im Rahmen dieser Kontrolle werden auch Verbote und Beschränkungen geprüft. Bestimmte Waren dürfen aufgrund von Verboten oder Beschränkungen nicht im- oder exportiert werden. Durch diese Prüfung wird zum Beispiel die menschliche Gesundheit geschützt, da Produkte aus Drittstaaten sicher sein müssen und die Gesundheit des Menschen nicht gefährden dürfen.
Integration statt Abschottung
Die Zollunion ist elementar für einen gemeinsamen Binnenmarkt und den freien Verkehr von Waren. Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind, profitieren durch das einheitliche System für den Warenhandel und dem gemeinsamen gesetzlichen Regelwerk beim Import und Export ihrer Waren. Die EU ist einer der größten Handelsblöcke der Welt. Dadurch hat sie im internationalen Handel eine stärkere Verhandlungsposition als jeder für sich allein handelnde Mitgliedstaat. Durch die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern soll auch die Sicherheit der internationalen Lieferkette gewährleistet werden. Hierbei spielt auch das Konzept des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ eine wichtige Rolle. Dieses Konzept basiert auf dem von der Weltzollorganisation eingeführten Gedanken der Partnerschaft zwischen Zollbehörden und Unternehmen und soll einerseits die Sicherheit der internationalen Lieferkette verbessern und andererseits den legalen Handel erleichtern. Unternehmen in der EU können seit über zehn Jahren den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen und in den Genuss vereinfachter Verfahren kommen.
Die Europäische Zollunion wurde 1968 mit dem Ziel der Abschaffung von Binnenzöllen und Handelsbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten gegründet. Durch die Zollunion wurden die nationalen Märkte geöffnet und dadurch das Produktangebot verbessert. Zwischenzeitlich ist der freie Handel eine Selbstverständlichkeit in der EU und die Unternehmen haben ihre Prozesse und zeitlichen Abläufe darauf eingestellt. Wie selbstverständlich und wichtig die Zollunion für alle Beteiligten ist, wurde durch den Brexit deutlich. Viele Unternehmen im Binnenmarkt mussten sich wieder ganz neu mit den zollrechtlichen Bestimmungen, dem Zollkodex der Union, befassen.
#EuropaZählt
- Seit 1968 gibt es die Europäische Zollunion und damit schon seit über 50 Jahren.
- Rund 5 Milliarden Euro Einfuhrzölle nimmt der Zoll in Deutschland jährlich ein.