Die BImA hat sich seit ihrer Errichtung per Gesetz zum 1. Januar 2005 von der Vermögensverwalterin zur zentralen Immobiliendienstleisterin des Bundes entwickelt. Die BImA ist eine der größten Immobilienbesitzerinnen Deutschlands. Im Eigentum der Bundesanstalt befinden sich rund 460.000 Hektar Grundstücksfläche sowie rund 38.000 Wohnungen. Sie verwaltet mehr als 19.000 eigene Liegenschaften. Rund 7.000 Beschäftigte in neun Direktionen arbeiten bundesweit an zahlreichen Standorten für das wertorientiert geführte und nach kaufmännischen Gesichtspunkten handelnde Unternehmen.
Aufgabenschwerpunkt der BImA ist das Einheitliche Liegenschaftsmanagement (ELM) für die früher in unterschiedlichen Ressorts betreuten Immobilien des Bundes. Sie verwaltet nahezu alle Liegenschaften, die von Dienststellen der Bundesverwaltung und 100-prozentigen Zuwendungsempfängern des Bundes genutzt werden. Gleichzeitig verkauft sie die Liegenschaften, die für Zwecke des Bundes nicht mehr benötigt werden. Ist ein Neubau von Dienstliegenschaften erforderlich, tritt die BImA auch als Bauherrin auf und entwickelt passend zu den jeweiligen Bedürfnissen maßgeschneiderte Lösungen. Mit der energetischen Sanierung von Dienstliegenschaften leistet die BImA entsprechend dem aktuellen Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Auch in den kommenden Jahren steht die BImA vor besonderen Herausforderungen, insbesondere bei der Gestaltung der zivilen Anschlussnutzung ehemals militärisch genutzter Flächen (sogenannte Konversion). Gemeinsam mit Kommunen werden dabei Erschließungs- und Nutzungskonzepte entwickelt. Ziel ist, ein Interessenausgleich zwischen den strukturpolitischen und städtebaulichen Interessen der betroffenen Kommunen und dem gesetzlichen Auftrag der BImA zur wirtschaftlichen Verwertung.
Zum Aufgabenkanon der BImA gehört auch die operative Durchführung der Wohnungsfürsorge des Bundes. Gegenstand der Wohnungsfürsorge ist es, den Bundesbediensteten am Dienstort oder in dessen Einzugsbereich angemessenen, bezahlbaren und bei Bedarf barrierearmen beziehungsweise barrierefreien Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Deckung des Wohnungsfürsorgebedarfs dienen insbesondere die Bestandswohnungen der BImA sowie die von ihr neu errichteten Wohnungen. Darüber hinaus erwirbt die BImA bedarfsorientiert Belegungsrechte an Wohnungen im Eigentum Dritter, zu denen auch Wohnungsbaugenossenschaften gehören können.
Weitere Aufgabe der BImA ist unter anderem das Energie- und Umweltmanagement für die verwalteten Liegenschaften, beispielsweise durch einen zentralen Energieeinkauf.
Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld deckt die Sparte Bundesforst, das „grüne Facilitymanagement“, ab. Derzeit werden von den Bundesforstbetrieben circa 575.000 Hektar Wald und Freiflächen forstlich und naturschutzfachlich betreut und bewirtschaftet. Bei der Produktion des nachhaltigen Rohstoffs Holz gehört Bundesforst zu den zehn größten deutschen Marktteilnehmern.
Als Dienstleisterin übernimmt der Bundesforst zudem die Betreuung von Wald- und Offenlandflächen für Dritte und stellt als größter Naturschutzflächendienstleister Deutschlands für zahlreiche Träger auf den Flächen des Nationalen Naturerbes das ökologische Management sicher. Die Veränderungen durch den Klimawandel führen dabei zu konkreten Anpassungsstrategien für den Waldbau.
Die BImA ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Ein gesamtverantwortlicher Vorstand leitet die BImA. Ein Verwaltungsrat mit bis zu dreizehn sachverständigen Mitgliedern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung überwacht den Vorstand.
Die BImA gliedert sich aktuell in neun Sparten: Die sechs operativ tätigen Sparten Facility Management, Verkauf, Bundesforst, Wohnen, Verwaltungsaufgaben und Portfoliomanagement werden durch die drei Querschnittssparten Informationstechnik, Finanzen sowie Organisation/ Personal unterstützt.
Die BImA ist auch die für die Abgeltung der von den Gaststreitkräften in Deutschland verursachten Schäden zuständige Stelle. Konkrete Ansprechpartner für die betroffenen Bürger*innen sind hierbei die bei ihr gebildeten drei Schadensregulierungsstellen des Bundes (SRB) in Koblenz, Erfurt und Nürnberg. Sie regulieren bundesweit die Schadensersatzansprüche auf der Grundlage des deutschen Rechts und fordern anschließend bei den Streitkräften die völkerrechtlich geschuldeten Erstattungen an. Anträge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten seit Erlangung der Kenntnis, dass eine ausländische Streitkraft als Verursacherin eines Schadens in Frage kommt (oder daran beteiligt ist), bei den SRB zu stellen.
Den örtlichen Zuständigkeitsbereich der SRB finden Sie hier.
Der Bereich "Liegenschaftsservice für die Gaststreitkräfte" umfasst Aufgaben, die mit dem dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt von Streitkräften unserer NATO-Bündnispartner und befreundeter Staaten in Deutschland zusammenhängen.
Im Vordergrund stehen:
- Liegenschaftsaufgaben
- arbeits-, tarif- und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten der rund 13.000 örtlichen Zivilbeschäftigten bei den ausländischen Streitkräften
- die Abgeltung von Schäden, die von den ausländischen Streitkräften verursacht worden sind (siehe oben)
- zoll- und steuerrechtliche Angelegenheiten
- die Wahrnehmung von Rechts- und Finanzinteressen.
Diese Aufgaben werden von der BImA (Sparte Verwaltungsaufgaben) wahrgenommen.
Die arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Angelegenheiten werden vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Behörden der Gaststreitkräfte u. a. durch Abschluss von Tarifverträgen geregelt. Die Löhne und Gehälter werden ausschließlich aus Haushaltsmitteln der Entsendestaaten aufgebracht und über Behörden des Landes Rheinland-Pfalz und den Kreis Soest gezahlt.
2020 waren nach Angabe des Bundesministeriums der Verteidigung in den alten Bundesländern rund 37.500 amerikanische, britische, französische, niederländische, belgische und kanadische Soldat*innen stationiert, die von Familienangehörigen in etwa gleicher Zahl begleitet werden. In den neuen Bundesländern und in Berlin dürfen keine ausländischen Truppen stationiert werden. Zu vorübergehenden Zwecken (Teilnahme an gemeinsamen militärischen Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, bei militärischen Hauptquartieren und Stäben) halten sich zeitweilig weitere ausländische Soldat*innen in Deutschland auf.
Die in Deutschland stationierten Streitkräfte nutzen Liegenschaften in einer Gesamtgröße von rund 620 km². Auf diesen Liegenschaften befinden sich Anlagen für unterschiedliche militärische Zwecke (z. B. Übungsplätze, Flugplätze, Kasernen, Schießanlagen, Depots, Krankenhäuser, Schulen, Einkaufszentren, Sozialeinrichtungen für Truppenangehörige).
Der überwiegende Teil der genutzten Liegenschaften (rund 590 km²) und Wohnungen (rund 12.200 WE) gehört der BImA und steht den Streitkräften unentgeltlich zur Verfügung.
Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie Kosten für Baumaßnahmen tragen die Streitkräfte selbst. Bei Rückgabe der Liegenschaften sind werterhöhende Investitionen und Schäden auszugleichen.
Die finanziellen Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte sind grundsätzlich im Bundeshaushalt – Kapitel 0802 – veranschlagt.