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31.12.2022

Liste der mit dem Bund verbundenen Unternehmen

Auch Gebietskörperschaften wie der Bund sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Unternehmen i. S. d. § 15 Aktiengesetz (AktG) anzusehen. Für Unternehmensbeteiligungen des Bundes gelten daher grundsätzlich die aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen.

Mit dem Bund verbundene Unternehmen, gegenüber denen der Bund als herrschendes Unternehmen anzusehen ist, unterliegen damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Berichtspflicht nach § 312 AktG. Zur Erleichterung der Erfüllung einer etwaigen Berichtspflicht nach § 312 AktG ist hier eine alphabetische Zusammenstellung der mit dem Bund im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und rechtlich unselbstständigen Einrichtungen eingestellt.