Herausgabe von Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesministerium der Finanzen
- Die deutschen Sammlermünzen sind Ausdruck des historischen und kulturellen Selbstverständnisses unseres Landes. Sie würdigen große Persönlichkeiten und bedeutende Themen aus Wissenschaft, Politik, Kultur, Gesellschaft und Sport. Die Münzen sollen zudem die öffentliche Diskussion fördern und Position beziehen.
- Das Bundesministerium der Finanzen ist als „Münzherr“ in Deutschland Herausgeber der deutschen Sammlermünzen. Grundlage ist das Münzgesetz. Motive und Themen aller in der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen Sammlermünzen werden vom Bundeskabinett beschlossen. Pro Jahr werden in der Regel zehn bis zwölf Sammlermünzen herausgegeben.
Kennzeichen der Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland
Auf Sammlermünzen sind Wert und Währungsbezeichnung aufgeprägt: 5 Euro, 10 Euro, 20 Euro, 25 Euro, 50 Euro, 100 Euro.
- Die Sammlermünzen sind nach dem Münzgesetz Zahlungsmittel in Deutschland. Aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit (Größe, Gewicht, Motiv, teilweise Kolorierung etc.) werden sie jedoch nicht von allen Verkaufsstellen als Zahlungsmittel angenommen.
- Die Sammlermünzen können bei der Deutschen Bundesbank und bei vielen Banken und Sparkassen jederzeit, also ohne zeitliche Beschränkung, gegen ihren aufgeprägten Wert eingetauscht werden. Es erfolgt ein Umtausch in Bargeld oder Gutschrift auf das Konto.
Unterscheidung Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland und Medaillen
- Im Unterschied zu den Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland dürfen sogenannte Medaillen von jedermann hergestellt und vertrieben werden. Auf solchen Medaillen darf insbesondere kein Wert mit Währungsbezeichnung aufgeprägt werden. Am Markt werden von Händlerinnen und Händlern eine Vielzahl solcher Produkte angeboten, beispielsweise mit der Bezeichnung „Gedenkprägung“ oder „Sonderprägung“, oftmals in Verbindung mit dem Zusatz „offiziell“ oder „amtlich“. Hierbei handelt es sich jedoch um keine Münzen der Bundesrepublik Deutschland.
- Das Bundesministerium der Finanzen kann zu solchen Medaillenprägungen daher keine Auskünfte erteilen, insbesondere keine Aussage treffen, ob solche Prägestücke im Einzelfall werthaltig sind. Bitte prüfen Sie daher die oben genannten Kennzeichen von Münzen der Bundesrepublik Deutschland und wenden sich dann an spezialisierte Münzhändlerinnen und Münzhändler.
Prägestätten und -qualitäten
Die Münzen der Bundesrepublik Deutschland werden in fünf Prägestätten in verschiedenen Bundesländern hergestellt und tragen das jeweilige Prägezeichen: Berlin (A), München (D), Stuttgart (F), Karlsruhe (G), Hamburg (J).
- Grundsätzlich werden die Münzen in zwei Prägequalitäten gefertigt. In der einfachen Qualität „Stempelglanz (st)“ sowie in der höherwertigen Prägequalität „Spiegelglanz (sp)“. Bei den Spiegelglanz-Münzen ist der Herstellungsprozess aufwändiger. Die Münzen weisen einen ganz besonderen Glanz auf und sind besonders begehrte Sammlerstücke.
- Goldmünzen können materialbedingt ausschließlich in der Prägequalität „Stempelglanz“ hergestellt werden.
Erhältlich über
Im Onlineshop unter www.muenze-deutschland.de können die Münzen bequem von zu Hause aus bestellt werden. Auch gewerbliche Händlerinnen und Händler können Sammlermünzen bei der Münze Deutschland zur Weiterveräußerung erwerben.
Bundesbankfilialen
Die 5- Euro- und 10-Euro-Sammlermünzen die 20-Euro-Silbermünzen und die 25-Euro-Silbermünze in der Prägequalität „Stempelglanz“ werden von der Deutschen Bundesbank in den Verkehr gebracht. Sie sind dort, aber auch bei vielen Banken und Sparkassen zum aufgeprägten Wert erhältlich.
Münzhändlerinnen und Münzhändler
Gewerbliche Münzhändlerinnen und Münzhändler bieten neben Medaillen ebenfalls diese Sammlermünzen an.