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15.11.2022

Umweltmanagementsystem EMAS

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Jahr 2021 mit der Einführung des Umweltmanagementsystems „Eco Management and Audit Scheme“ (EMAS) begonnen. Die Einführung von EMAS stellt zugleich einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 dar.

Ziel von EMAS ist die organisatorische Verankerung von Strukturen zur Einrichtung und schrittweisen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes im BMF.

Die Hausleitung hat einen Umweltmanagementbeauftragten bestellt. Zusätzliche operative Unterstützung wird durch das Kern-Umweltteam sichergestellt. Für die Einführung von EMAS im BMF wird auf bestehende Organisationsstrukturen und die vorhandenen Managementsysteme zurückgegriffen.

Für die Einführung von EMAS sind folgende Meilensteine maßgeblich:

Erarbeitung und Veröffentlichung von Umweltleitlinien, in der die Verpflichtung zur Einhaltung relevanter Vorschriften und Gesetze sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung enthalten ist.

Hier finden Sie unsere Umweltleitlinien.

Betrachtet werden alle Abteilungen des BMF in ihrer Arbeitsweise (z. B. Anzahl und Art durchgeführter Dienstreisen) sowie in ihren fachpolitischen Aktivitäten mit Umweltauswirkungen. Die Verantwortung für die fachpolitischen Entscheidungen wird durch EMAS nicht berührt. Gleichwohl fließen innerhalb der Fachpolitik bereits adressierte Umweltthemen in EMAS ein.

Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung werden erarbeitet und verabschiedet.
Es werden Regelungen getroffen, um die im Rahmen der Umweltprüfung als wichtig erkannten Aufgaben langfristig zu organisieren. Hierzu werden Verantwortlichkeiten benannt und umweltrelevante Abläufe festgeschrieben. Die Dokumentation wird in einem sogenannten Umweltmanagementhandbuch zusammengefasst.
In regelmäßigen Abständen werden sogenannte interne Umweltaudits zur Überprüfung der Einhaltung der zuvor festgelegten internen Vorgaben des Umweltmanagementsystems und der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durchgeführt.
In einem sogenannten Management-Review wird der Erfolg des Managementsystems geprüft und gegebenenfalls Schritte zur Verbesserung des Systems festgelegt.
Validierung alle 3 Jahre durch einen zugelassenen, unabhängigen Umweltgutachter
In der Umwelterklärung werden die Tätigkeiten der Behörde, die relevanten Umweltaspekte, das Umweltprogramm, die Leitlinien sowie das Umweltmanagementsystem dargestellt. Sie muss für alle Interessenten zugänglich gemacht und jährlich aktualisiert werden.