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28.03.2011

Brief: Schlussfolgerungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt

Stabiler Euro durch gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat dem Bundesfinanzminister einen Brief  „Zu den Schlussfolgerungen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vom 11. März 2011“ übersandt. Damit ergänzt der unabhängige Beirat die zahlreichen öffentlichen Stellungnahmen einer ganzen Reihe von Institutionen und Einzelpersonen im Rahmen der intensiven Diskussion über die richtigen Maßnahmen zur Überwindung der europäischen Staatsschuldenkrise.

In der Grundthese stimmen Wissenschaftlicher Beirat und Bundesfinanzministerium überein: Solide Staatsfinanzen in Europa sind unverzichtbar. Es kommt jetzt darauf an, Regelungen zu schaffen, die dies glaubwürdig absichern. Aus Sicht des Bundesfinanzministeriums ist das mit den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs vom 24./25. März 2011, deren Inhalt der Beirat in seiner Stellungnahme noch nicht würdigen konnte, erfolgreich gelungen.

Das Maßnahmenpaket der Staats- und Regierungschefs zielt in erster Linie darauf, das Entstehen von Staatsschuldenkrisen von vorn herein zu unterbinden. So wurde die Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der wirtschaftspolitischen Überwachung beschlossen und der Euro-Plus-Pakt eingeführt.

Aber auch dann, wenn es trotz der besten Prävention einmal zu einer Schuldenkrise in einem Euro-Staat kommen sollte, steht nunmehr anders als früher ein klares Regelwerk zur Verfügung. Dieses sieht für den Fall eines Hilfeersuchens u. a. die Durchführung einer Schuldentragfähigkeitsanalyse durch die Europäische Kommission in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds vor. Im Fall der Feststellung einer Überschuldungs­situation ist dann eine Beteiligung privater Gläubiger Voraussetzung für die Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus.

Die vom Beirat geforderte Beteiligung Privater ist damit in weitreichender Form im neuen Regelwerk verankert. Zudem werden ab Juli 2013 alle neuen Staatsanleihen der Eurozone mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr „Collective Action Clauses“ enthalten. Mit den beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Stabilität der Finanzmärkte im Euroraum  wird zudem – wie auch vom Beirat angeregt – die Aufnahmefähigkeit des Finanzsektors für eine Beteiligung an etwaigen Umstrukturierungen von Staatsschulden überschuldeter Länder gestärkt.

Auch dies hilft dabei, das Entstehen solcher Krisen von vorn herein unwahrscheinlicher zu machen. Damit tragen die Beschlüsse des Europäischen Rats vom 24./25. März 2011 ganz erheblich dazu bei, Schaden für den deutschen Steuerzahler abzuwenden.