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21.07.2022

Sustainable Finance-Beirat

Der Sustainable Finance-Beirat steht der Bundesregierung beratend zur Seite und unterstützt diese dabei, Deutschland entlang des Leitbildes der Finanzstabilität und der Nachhaltigkeit zu einem führenden Sustainable Finance Standort zu entwickeln.

Gruppenbild des Sustainable Finance-Beirats, vor Gemälde in Eingangshalle des BMF BildVergroessern
Die Mitglieder des Sustainable Finance-Beirats Quelle:  Bundesministerium der Finanzen / Photothek

Der Beirat der 20. Legislaturperiode hat am 10. Juni 2022 mit der konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufgenommen. Der Beirat wurde erstmals am 6. Juni 2019 durch die Bundesregierung für die Dauer der 19. Legislaturperiode eingesetzt.

Da Sustainable Finance einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands leistet, hat die Bundesregierung auch in der 20. Legislaturperiode einen Beirat eingesetzt, um bestehende Expertise zu bündeln und den Dialog zwischen den relevanten Akteurinnen und Akteuren weiterhin zu fördern. Die Einrichtung des Beirats wurde im Koalitionsvertrag festgehalten und ist mit Praktikerinnen und Praktikern aus Finanz- und Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft besetzt. Frau Silke Stremlau und Herr Christian Heller wurden auf Vorschlag der Bundesregierung von den Mitgliedern als Vorsitzende und stellvertretender Vorsitzender des Beirats in der 20. Legislaturperiode gewählt.

Der Beirat arbeitet als unabhängige Multistakeholder-Dialogplattform und berät die Bundesregierung während der 20. Legislaturperiode insbesondere bei der Weiterentwicklung und Umsetzung ihrer Sustainable Finance-Strategie. Zudem dient der Beirat der Bundesregierung als wichtiger Impulsgeber bei der Positionierung in nationalen, europäischen und internationalen Diskussionen im Bereich Sustainable Finance.

Um ein möglichst breites Wissensspektrum abzubilden und eine optimale Beratung sicherzustellen, werden die ehrenamtlichen Beirätinnen und Beiräte fachlich von ständigen Beobachterinnen und Beobachtern unterstützt. Zudem kann sich der Beirat seit der 20. Legislaturperiode bei Bedarf themenspezifisch von externen Expertinnen und Experten unterstützen lassen.