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04.11.2022

Wiedergutmachung/Vermögensrecht

Pressestatement zu den jährlichen Verhandlungen zwischen der Jewish Claims Conference und der Bundesregierung

Die jährlichen Verhandlungen zwischen der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (JCC) und der Bundesregierung – vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) – werden basierend auf der Artikel-2-Vereinbarung zum Einigungsvertrag seit 1992 in vertraulicher Atmosphäre geführt. Bei diesen Folgeverhandlungen geht es darum, die im Artikel-2-Abkommen vereinbarten Leistungen für jüdische NS-Opfer zu überprüfen und anzupassen.

Die Verhandlungen werden auf deutscher Seite traditionell auf Staatssekretärsebene geführt. Sie werden innerhalb der Bundesregierung eng mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt abgestimmt. Die Verhandlungen wurden auf Staatssekretärsebene am 19. Mai 2022 durch die Staatssekretärin im BMF, Prof. Dr. Luise Hölscher, abgeschlossen. Diese Gespräche endeten nicht ergebnislos. Die Leistungen für die hochbetagten NS-Opfer wurden im Gegenteil abgesichert oder verbessert. Es wurde ein gutes und von allen Beteiligten begrüßtes Ergebnis gefunden (Höhe: rund 1,2 Mrd. Euro).

Bundesminister Christian Lindner traf im Juni die Entscheidung, die auf Staatssekretärsebene abgeschlossenen Verhandlungen um eine nochmalige pandemiebedingte Einmalzahlung an besonders Betroffene zu ergänzen. Darüber informierte er Kanzleramt und Auswärtiges Amt. Für die getroffene Entscheidung bedurfte es keiner Intervention seitens des Kanzleramtes oder des Auswärtigen Amtes.

Das BMF und die JCC einigten sich somit insgesamt auf ein auch im historischen Vergleich außerordentliches Leistungspaket in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro für das Jahr 2023 (Vergleich zum Beispiel 2015: 510 Mio. Euro).

Aus rechtlichen und haushalterischen Gründen konnten aber, wie in den Vorjahren auch, nicht alle Forderungen der JCC berücksichtigt werden. Auf die Rahmenbedingungen der Schuldenregel des Grundgesetzes wird in diesem Zusammenhang standardmäßig verwiesen.