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01.07.2022

Bundeshaushalt

Staatsfinanzen stabilisieren, Zukunftsinvestitionen ausbauen, fiskalische Resilienz stärken

Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und Finanzplan 2026

  • Nummer 17

Das Bundeskabinett hat heute, am 1. Juli 2022, den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen.

Der Regierungsentwurf markiert nach drei Jahren finanzpolitischer Ausnahmesituation die Wende hin zu einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik. Der Entwurf setzt klare Prioritäten und hält die Regelgrenze der Schuldenbremse ein. Deutschland bleibt damit in Zukunft handlungsfähig.

Mit einer Normalisierung der Finanzpolitik und der Rückkehr zu stabilen und tragfähigen Staatsfinanzen unterstützt die Bundesregierung die Bekämpfung der Inflation. Durch eine erhebliche Reduktion der Neuverschuldung bzw. der Ausgaben wird der Inflation kein zusätzlicher Auftrieb gegeben. Indem Investitionsanreize gesetzt werden, soll mittel- und langfristig ein höheres gesamtwirtschaftliches Angebot erreicht werden. Dies senkt den Preisdruck und reduziert die Gefahr einer Lohn-Preis-Spirale.

Die Bundesregierung wird mit dem Entwurf umfangreiche Mittel bereitstellen, um die Folgen der Pandemie und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine weiterhin abzufedern. Gleichzeitig werden Zukunftsinvestitionen, insbesondere in Klimaschutz, Mobilität, Digitalisierung, Innovation sowie Bildung und Forschung ausgebaut.

„Wir haben heute die finanzpolitische Zeitenwende begonnen. In einem schwierigen Umfeld kehren wir zurück zu stabilitätsorientierter Finanzpolitik. Der Regierungsentwurf hält nach drei Jahren der Ausnahmesituation wieder die Regelgrenze der Schuldenbremse ein. Dieser Entwurf war alles andere als ein leichter Gang. Aber wir haben uns dieser Mühe unterzogen, um mit dem Geld der Menschen sorgfältig umzugehen und durch maßvolle Staatsausgaben die Inflation zu bekämpfen. Trotz stark steigender Zinsausgaben lege ich einen Haushaltsentwurf vor, mit dem wir weiterhin auf Rekordniveau Zukunftsinvestitionen sicherstellen können. Wir werden unser Land moderner, digitaler und nachhaltiger machen. Gleichzeitig entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger und treffen Vorsorge für Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert werden könnten.“ Bundesfinanzminister Christian Lindner

Zu stabilitätsorientierter Finanzpolitik zurückkehren

Nach der Frühjahrsprojektion wird im 3. Quartal 2022 das Vor-Corona-Niveau des BIP überschritten und für 2023 mit einer Jahreswachstumsrate des realen BIP von 2,5 % gerechnet. Auch der Arbeitsmarkt ist trotz der geopolitischen Entwicklungen robust. Die derzeitige Situation ist immer noch herausfordernd. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des Art. 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz ist jedoch nicht mehr erforderlich.

Durch Einhaltung der regulären Kreditobergrenze nach Art. 115 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz wird die Nettokreditaufnahme von fast 140 Mrd. Euro in 2022 auf 17,2 Mrd. Euro verringert. Die Festlegungen des Eckwertbeschlusses vom 16. März 2022 werden damit trotz erheblicher hinzugetretener Belastungen bestätigt.

Die steigenden Zinsen, die innerhalb weniger Monate wieder das Niveau des Jahres 2014 erreicht haben, belasten zunehmend den Haushalt. Für das Jahr 2023 müssen daher Zinsausgaben in Höhe von insgesamt fast 30 Mrd. Euro und damit über 12 Mrd. Euro mehr, als noch im Frühjahr erwartet, veranschlagt werden. 2021 lagen die Zinsausgaben noch bei rund 3,9 Mrd. Euro.

Entwurf
2023
Finanzplan
202420252026
in Mrd.
Ausgaben445,2423,7428,6436,3
davon Investitionen¹58,451,752,151,9
Einnahmen445,2423,7428,6436,3
darunter Steuereinnahmen362,3374,5388,1402,3
Nettokreditaufnahme17,212,312,813,8
¹ Ausgaben für Investitionen im Jahr 2023 enthalten auch ein Darlehen an den RST-Trust des Internationalen Währungsfonds (IWF), in Höhe von 6,3 Mrd. € sowie an den Gesundheitsfonds in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 1 Mrd. €, da diese haushaltsrechtlich als Investitionen zu verbuchen sind

Zukunftsinvestitionen auf Rekordniveau ausbauen

In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 waren massive Anstrengungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen erforderlich. Um den Nachholbedarf, den die Pandemie in der deutschen Volkswirtschaft verursacht hat, zu beseitigen, bedarf es weiterhin erheblicher Impulse für zukunftsgerichtete Investitionen. Ziel ist es, die deutsche Volkswirtschaft wieder auf einen langfristig nachhaltigen Wachstumspfad zu führen.

Die Bundesregierung wird weiterhin verantwortungsbewusst auf hohem Niveau investieren. Wie im Eckwertbeschluss avisiert, betragen die Investitionen im Jahr 2023 über 51 Mrd. Euro. Hinzu kommen Sondereffekte aus einem Darlehen an den RST-Trust des Internationalen Währungsfonds zur Bewältigung der Herausforderungen aus Klimawandel und Pandemien in Höhe von 6,3 Mrd. Euro sowie an den Gesundheitsfonds in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 1 Mrd. Euro. In Summe betragen die Investitionen im Jahr 2023 insgesamt 58,4 Mrd. Euro. Im Finanzplanzeitraum werden die Investitionen noch einmal leicht gegenüber dem Eckwertbeschluss steigen und in allen Jahren bei rund 52 Mrd. Euro liegen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorkrisenniveau eine erhebliche Steigerung von über 10 Mrd. Euro pro Jahr.

Auswirkungen des Angriffskriegs gegen die Ukraine abmildern

Der Regierungsentwurf 2023 ist weiterhin durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gezeichnet. Zur Ausfinanzierung der mit dem Entlastungspaket II vereinbarten Unternehmenshilfen sind noch einmal 1 Mrd. Euro etatisiert. Daneben werden die Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung fortgesetzt, unter anderem durch die Ausfinanzierung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 5,4 Mrd. Euro im Zusammenhang mit dem „KfW-Überbrückungsdarlehen Gassicherheit“ und 274 Mio. Euro für die Anmietung von schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zum Import von verflüssigtem Erdgas (LNG). Auch die Förderung internationaler Kooperationen bei grünem Wasserstoff werden zur Energiesicherheit beitragen und die Energiewende in Deutschland beschleunigen.

In Verkehr und Digitalisierung investieren

Den größten Ausgabenblock der Investitionen bilden die klassischen Verkehrsinvestitionen. Für 2023 sind insbesondere für die Bereiche Straße, Schiene und Wasserstraße rund 18,6 Mrd. Euro und für die Finanzplanjahre ein kontinuierlicher Anstieg auf bis rund 20,8 Mrd. Euro in 2026 vorgesehen. Daneben wird der Rad- und Fußverkehr mit rund 400 Mio. Euro gefördert.

Ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag ist die Modernisierung und Digitalisierung des Landes. Dafür sind beispielsweise im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ die notwendigen Mittel vorgesehen. Daneben werden für den Ausbau der digitalen Infrastruktur rund 1,2 Mrd. Euro und für den Bereich Mikroelektronik insgesamt 4,26 Mrd. Euro bereitgestellt.

Sozialen Zusammenhalt stärken

Die Bundesregierung legt mit dem Regierungsentwurf auch einen Schwerpunkt auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Sie hat sich daher grundsätzlich darauf verständigt, die frühkindliche Bildung in den Jahren 2023 bis 2024 mit 2 Mrd. Euro zu fördern. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind im Jahr 2023 2,5 Mrd. Euro Finanzhilfen für die Länder als Programmmittel berücksichtigt. Damit soll der soziale Wohnungsbau zur Erreichung des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels - den Bau von 400 000 Wohnungen pro Jahr, davon 100 000 öffentlich gefördert - beitragen.

Internationale Verantwortung zeigen

Schließlich bekennt sich die Bundesregierung mit dem Regierungsentwurf zu ihrer internationalen Verantwortung und verstärkt diese durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Bereich Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit, Humanitäre Hilfe und internationalen Klimaschutz. Die internationale Klimafinanzierung wird gestärkt und über 4 Mrd. Euro hierfür bereitgestellt. Für ODA-Ausgaben sind rund 22,4 Mrd. Euro eingeplant, womit Deutschland in 2023 voraussichtlich an zweiter Stelle der Gebernationen bleiben wird.

Vorsorge für die Zukunft leisten

Mit dem heute beschlossenen Regierungsentwurf leistet die Bundesregierung schließlich Vorsorge für die Zukunft und die kommenden Herausforderungen. Zum einen werden mit der Rückkehr zur finanzpolitischen Neutralität die kommenden Generationen entlastet und Handlungsspielräume für die zukünftigen Herausforderungen geschaffen. Zum anderen leistet der Regierungsentwurf konkrete Vorsorge zur Bewältigung der aktuellen Krisen, der Corona-Pandemie und der durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Energiekrise. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie wird mit einer Vorsorge von 2,2 Mrd. Euro für Impfstoffbeschaffung fortgeführt. Für weitere noch nicht bezifferbare Bedarfe im Zusammenhang mit der Pandemiebewältigung und des Krieges gegen die Ukraine ist eine globale Krisenvorsorge von 5 Mrd. Euro veranschlagt. Auf die sich geänderte Sicherheitslage hat die Bundesregierung zudem bereits mit der grundgesetzlich verankerten Errichtung des Sondervermögens „Bundeswehr“ reagiert, aus dem in 2023 8,5 Mrd. Euro eingesetzt werden.