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27.04.2022

Bundeshaushalt

Ergänzungshaushalt 2022: Auswirkungen des russischen Angriffskrieges wirksam entgegentreten

Ergänzungshaushalt 2022 beschlossen

  • Nummer 10

Das Bundeskabinett hat am 27. April 2022 die Ergänzung zum 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Die Regierungskoalition hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzumildern. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird die zügige Umsetzung dieser Maßnahmen ermöglicht.

Im Ergänzungshaushalt 2022 werden Maßnahmen abgebildet, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Folgen des Ukrainekrieges stehen. Dies betrifft u.a. das sog. Entlastungspaket II vom 23. März 2022 mit seinen Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern von den hohen Energiekosten. Zudem werden Länder und Kommunen durch den Bund mit insgesamt 2 Mrd. Euro bei den Mehraufwendungen für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine unterstützt. Diese Maßnahmen führen zu Mindereinnahmen in Höhe von 12,9 Mrd. Euro.

Zusätzlich entstehen Mehrausgaben in Höhe von 26,3 Mrd. Euro. Hierunter fallen u.a. ressortbezogene Mittel für weitere kurzfristig und zielgenau wirkende Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern, u.a. Unternehmenshilfen im Falle von stark gestiegenen Kosten wegen der hohen Energiepreise in Höhe von 5 Mrd. Euro und Mehrausgaben aufgrund des Übergangs der Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II und das SGB XII (2 Mrd. Euro).

Mit dem Ergänzungshaushalt werden zudem zusätzliche Mittel zur Sicherung der Energiereserven im Umfang von 1 Mrd. Euro bereitgestellt. Darüber hinaus werden die sog. Ertüchtigungshilfe um 1,8 Mrd. Euro auf insgesamt 2 Mrd. Euro erhöht und Mittel zur Vorsorge u.a. für bereits genehmigte bzw. sich in Genehmigung befindliche über- und außerplanmäßige Ausgaben der Ressorts veranschlagt.

Mit dem Ergänzungshaushalt für den Bundeshaushalt 2022 mit den zuvor genannten Mindereinnahmen und Mehrausgaben für die notwendigen Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen kommt der Bundeshaushalt 2022 somit nun auf eine Nettokreditaufnahme (NKA) von 138,9 Mrd. Euro und liegt damit 39,2 Mrd. Euro über der NKA des 2. Regierungsentwurfs 2022.

Der Ergänzungshaushalt 2022 im Überblick

 

Ist

2. RegE

Ergänzungshaushalt

2. RegE neu

2021

2022

2022

2022

- in Mrd. € -

Ausgaben

557,1

457,6

+26,3

483,9

Einnahmen

557,1

457,6

+26,3

483,9

Steuereinnahmen

313,5

332,5

-

332,5

Nettokreditaufnahme

215,4

99,7

+39,2

138,9

nachrichtlich: Investitionsausgaben

45,8

50,8

-

50,8