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23.06.2021

Klimaschutz

Scholz: Deutschland soll Vorreiter beim Klimaschutz werden!

Klimaschutz Sofortprogramm 2022

Die Bundesregierung hat heute das „Klimaschutz-Sofortproramm 2022“ beschlossen. Insgesamt stellt die Bundesregierung mit dem Sofortprogramm rund 8 Mrd. Euro zur Finanzierung von Maßnahmen zur stärkeren Minderung der Treibhausgasemissionen bereit. Diese Mittel treten zu den über 80 Mrd. Euro hinzu, die in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm für Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt wurden.

„Mit zusätzlichen 8 Milliarden Euro senden wir ein klares Signal: Deutschland soll Vorreiter beim Klimaschutz werden! Das ist gut investiertes Geld, denn der menschengemachte Klimawandel ist die größte Herausforderung unserer Zeit. Die 2020er Jahre sind das Jahrzehnt der Transformationen. Daher nehmen wir auch die nötigen Mittel in die Hand, um den klimafreundlichen und sozial gerechten Umbau der Wirtschaft umzusetzen.“ Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Als Reaktion auf das Urteil vom Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 hat die Bundesregierung die Anpassung des Klimaschutzgesetzes beschlossen und ambitioniertere Klimaschutzvorgaben für Deutschland festgeschrieben. Zusammen mit dem novellierten Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung auch einen Beschluss zum sog. „Klimapakt“ gefasst, auf dessen Grundlage das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den Fachressorts das Sofortprogramm erarbeitet hat.

Der Schwerpunkt des Sofortprogramms liegt auf Maßnahmen in Bereichen, in denen die Herausforderungen am größten sind: Gebäude, Industrie und Verkehr. Eine Vielzahl von sektoralen und übergreifenden Maßnahmen soll die Dynamik des Transformationsprozesses hin zur Klimaneutralität noch zu Beginn der 2020er erhöhen. Das Programm stellt zudem eine Brücke in die nächste Legislaturperiode dar, indem es Prozesse für weitere Maßnahmen anlegt. In diesem Zusammenhang wird auch die Logik der Klimapolitik der Bundesregierung bekräftigt, wonach kurzfristig starke Fördermaßnahmen beim Umstieg auf klimafreundliche Technologien helfen. Mittelfristig wird Förderung um Anreize und Regeln ergänzt und langfristig teilweise ersetzt werden.

Die Maßnahmen im Überblick:

  • Industrie: 860 Millionen Euro sind zusätzlich für den Industriesektor geplant. Das beinhaltet die Unterstützung der Industrie durch die Aufstockung der Klimaschutzverträge, die die Mehrkosten klimafreundlich produzierter Produkte ausgleichen, ein Investitionsförderprogramm für die Stahlindustrie zur Umstellung auf Wasserstoff und ein Investitionsförderprogramm für die chemische Industrie. Zudem wird ein Pilotprogramm für die Verwendung von „grünem Stahl“ z.B. in der Automobilindustrie aufgelegt. Schließlich wird ein Zertifizierungssystem entwickelt, mit dem der CO2-Fußabdruck von Gütern vergleichbar wird.
  • Energie: Lokale Wärmenetze sind essentiell für die Wärmewende vor Ort. Deshalb werden die Mittel für den Ausbau der Wärmenetze aufgestockt. Zudem wird die Nationale Wasserstoffstrategie gezielt um die Förderung von Offshore-Elektrolyse-Anlagen erweitert und ein Anschub für den Aufbau eines internationalen Wasserstoffmarktes gegeben (Gesamtbetrag 95 Mio. Euro).
  • Gebäude: Zusätzliche 5,5 Milliarden Euro bis 2025 werden für die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und den klimafreundlichen Neubau oder die Sanierung von Sozialwohnungen bereitgestellt. Gleichzeitig sollen die energetischen Mindeststandards für neue Gebäude angehoben werden.
  • Verkehr: Über 1 Milliarde Euro sind zusätzlich für neue Radwege, die Digitalisierung der Schienenwege, neue Schnelladestationen in Quartieren, für Wasserstraßen und klimafreundliche Schifffahrt eingeplant. Ergänzend zur Förderung wird sich die Bundesregierung für eine Fortschreibung der EU-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge und den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der gesamten EU einsetzen. Die jüngste Kfz-Steuer-Novelle hin zu mehr CO2-Differenzierung soll fortentwickelt werden.
    Der Ausbau von Ladesäulen an Bundesbehörden wird vorangetrieben. Der Fuhrpark des Bundes soll bis 2025 mindestens zur Hälfte elektrisch fahren.
  • Landwirtschaft: Über 150 Millionen Euro sind für die Förderung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft, emissionsarmer Stallbauten und Lagerstätten sowie die Forschung für klimafreundliche Landwirtschaft geplant.
  • Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft: Über 330 Millionen Euro sind für den Schutz der Moore, die nachhaltige Waldbewirtschaftung und den Humuserhalt und –aufbau vorgesehen.
  • Übergreifende Maßnahmen:
    • Die Bundesregierung erarbeitet einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem, der auch die weitere Reduktion der EEG-Umlage umfasst.
    • Zudem werden klimapolitische Förderprogramme auf Effizienz, digitale Antragsstellung und Mittelabfluss hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle Ressorts machen die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung bei neuen Fördermaßnahmen zum Standard.