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16.06.2021

Steuern

Steuerdaten aus Dubai gehen jetzt an die Länder

Internationale Steuerstraftaten aufdecken

Das Bundeszentralamt für Steuern hat heute Daten aus Dubai zur steuerstrafrechtlichen Prüfung an die Bundesländer übermittelt

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Auftrag des Bundesfinanzministeriums Daten erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Das ist das erste Mal, dass das BZSt eigenständig Daten, die u.a. für die Besteuerung wesentlich werden, erworben hat.

Die Daten wurden durch das BZSt den jeweiligen obersten Finanzbehörden der Länder zugeordnet. Heute wurden die Daten an die Länder zur Prüfung übergeben, damit sie dort auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft werden können und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden kann.

„Wir nutzen alle Mittel, um Steuerstraftaten aufzudecken. Mit dem neuen Datensatz leuchten wir die dunklen Ecken aus, in denen sich Steuerstraftäter bisher verkrochen haben. Jetzt ist die Steuerfahndung am Zug, die Täter aufzuspüren und ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Damit stellen wir sicher, dass alle ihren fairen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten.“ Bundesfinanzminister Olaf Scholz

„Als Bundesbehörde und als zentraler Dienstleister der Finanzverwaltung ist das BZSt für den Ankauf von Daten dieser Art prädestiniert. Uns ist es wichtig, dass die Daten allen betroffenen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die Landesfinanzverwaltungen haben die Daten bereits heute erhalten und wurden durch das BZSt umfassend informiert. Die Auslandsdaten werden wir im Wege des internationalen Informationsaustauschs ebenfalls den betroffenen Ländern zur Verfügung stellen.“ BZSt-Präsidentin Maren Kohlrust-Schulz

Das Bundesfinanzministerium hat das BZSt am 14. Januar 2021 beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und die Daten zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten am 10. Februar 2021 erworben. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Daten aufbereitet, damit sie den zuständigen Ländern zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können.

In den Daten sind umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen.

Mithilfe der erworbenen Daten sollen u.a. Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden. Die Daten können Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte liefern und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen.

Das Durchleuchten von grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt den Steuervollzug sicher und vermeidet somit hohe Steuerausfälle. Dies hat sowohl für das Bundesfinanzministerium als auch das Bundeszentralamt für Steuern hohe Priorität.