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12.05.2021

Steuern

Scholz: „Wir sind auf Kurs und können durchstarten“

Ergebnisse der 160. Steuerschätzung

  • Nummer 16

Die Ergebnisse der 160. Steuerschätzung zeigen: Die Steuereinnahmen bis einschließlich 2025 liegen in der Summe im Vergleich zur Schätzung im November 2020 höher. Und dies, obwohl der Staat aufgrund zielgerichteter steuerlicher Maßnahmen, auch zur Bewältigung der Folgen der Pandemie, zusätzlich auf Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 83 Mrd. Euro im Zeitraum 2021 bis 2025 verzichtet. Diese Mindereinnahmen können durch die positive Wirtschaftsentwicklung und die damit verbundenen konjunkturbedingten Mehreinnahmen mehr als ausgeglichen werden. All das zeigt, dass die entschlossene Hilfspolitik der Regierung wirkt.

„Klotzen statt kleckern war richtig, unsere entschlossene Hilfspolitik wirkt. Deutschland steht gut da und hat seine Finanzen im Griff. Wir sind vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen, die Wirtschaft wächst, die Steuereinnahmen steigen und die Schulden sind im internationalen Vergleich niedrig. Wir sind auf Kurs und können durchstarten. So ein Erfolg fällt nicht vom Himmel. Er ist das Ergebnis einer gestaltenden Politik, einer Politik, die zupackt statt zuzuschauen. Diese Politik zahlt sich jetzt aus.“ Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Nach der aktuellen Schätzung liegen die Steuereinnahmen von 2021 bis einschließlich 2025 im Vergleich zu den Annahmen aus November 2020 in der Summe um 10 Mrd. Euro höher. Grund hierfür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von +5,3 % für das Jahr 2021, +5,2 % für das Jahr 2022 sowie von je +2,6 % für die Jahre 2023 bis 2025 projiziert.

Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2020 werden die Steuer-einnahmen insgesamt im Jahr 2021 um 2,7 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von 3,2 Mrd. Euro und für die Gemeinden von 0,2 Mrd. Euro. Die Einnahmen der Länder fallen voraussichtlich um 0,7 Mrd. Euro höher aus.

Während das Steueraufkommen insgesamt betrachtet auch im Jahr 2022 niedriger als noch im November 2020 geschätzt ausfallen dürfte, wird das Steueraufkommen in den Jahren 2023 bis 2025 gemäß der Mai-Steuerschätzung über dem Schätzergebnis vom November 2020 liegen. Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen sind dabei unterschiedlich. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose gegenüber der November-Schätzung für das Jahr 2021 um -2,7 Mrd. Euro (Bund: -3,2 Mrd. Euro), für 2022 um -3,9 Mrd. Euro (Bund: -2,0 Mrd. Euro), für 2023 um +1,1 Mrd. Euro (Bund: -0,7 Mrd. Euro), für 2024 um +6,4 Mrd. Euro (Bund: +1,6 Mrd. Euro) und für 2025 um +9,1 Mrd. Euro (Bund: +2,3 Mrd. Euro) angepasst.

Die Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2021 bis 2025, differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und EU, sind in Anlage 1 zusammengefasst. Um einen Vergleich mit der letzten Steuerschätzung vom November 2020 zu ermöglichen, sind die Abweichungen zu diesen Schätzungen in Anlage 2 im Einzelnen dargestellt.

Infografik: Ergebnis der 160. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2021 BildVergroessern

Grundlagen der Steuerschätzung

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundes-regierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen deutlichen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 3,5 % und im kommenden Jahr 2022 einen Anstieg um weitere 3,6 %. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von +5,3 % für das Jahr 2021, +5,2 % für das Jahr 2022 sowie von je +2,6 % für die Jahre 2023 bis 2025 projiziert.

Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (UVE) sind die zentrale Fort-schreibungsgröße für die gewinnabhängigen Steuerarten. Für das Jahr 2021 wird mit einem kräftigen Anstieg der UVE um 12,9 % gerechnet. Ab dem kommenden Jahr setzt sich die Erholung fort mit projizierten Wachstumsraten von 5,4 % für 2022 und 2,8 % p.a. für die Jahre 2023 bis 2025.

Die Steuerschätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom November 2020 wurden folgende finanzielle Auswirkungen aus Gesetzen und sonstigen Regelungen zu berücksichtigt:

  • Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG) vom 1. Dezember 2020 (BGBl. 2020 I Nr. 58, S. 2616)
  • Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder vom 3. Dezember 2020 (BGBl. 2020 I Nr. 59, S. 2657)
  • Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 9. Dezember 2020 (BGBl. 2020 I Nr. 61, S. 2770)
  • Jahressteuergesetz 2020 (Jahressteuergesetz 2020 - JStG 2020) vom 21. Dezember 2020 (BGBl. 2020 I, Nr. 65, S. 3096)
  • Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) vom 10. März 2021 (BGBl. 2021 I Nr. 10, S. 330)
  • BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 Az. IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 (DOK 2021/0231247) zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung (BStBl. I 2021, S. 298)

Infografik: Ergebnis der Steuerschätzung Mai 2021 gegenüber der Steuerschätzung November 2020 BildVergroessern