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24.03.2021

Bundeshaushalt

Scholz: Mit guter Finanzpolitik wirksam gegen die Krise

Eckwerte für 2022, Finanzplan bis 2025 und Nachtragshaushalt 2021 beschlossen

  • Nummer 11

Das Bundeskabinett hat am 24. März 2021 die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2022 und den Finanzplan bis 2025 beschlossen sowie den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2021 und den Entwurf ein Nachtragshaushaltsgesetzes 2021. Die Bundesregierung setzt damit ihre entschlossene Finanzpolitik mit massiven Hilfsmaßnahmen und Rekordinvestitionen fort. Außerdem zeigt sich, der Bund ist finanziell gut aufgestellt. Die Schuldenquote liegt deutlich niedriger als prognostiziert und ist mit Abstand die niedrigste im Vergleich der großen sieben Industrienationen.

„Der Nachtragshaushalt und die Finanzplanung haben eine Überschrift: Mit guter Finanzpolitik halten wir wirksam gegen die Krise! Wir nehmen die nötigen Mittel in die Hand, um die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Pandemie zu bewältigen. Wir haben vorgesorgt und stellen die Weichen für Wachstum mit Rekordinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung. Die Zahlen zeigen, dass unsere Hilfspolitik wirkt. Deutschland kommt wirtschaftlich besser durch. Diese erfolgreiche Hilfspolitik setzen wir entschlossen fort. Finanziell sind wir dafür gut aufgestellt: Sowohl unsere Kreditaufnahme in der Gesamtbetrachtung von 2020 und 2021 als auch unsere Schuldenquote sind niedriger als erwartet. Klar ist, gemeinsam stemmen wir das.“Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Nachtrag 2021 und Eckwerte für den Bundeshaushalt 2022 und Finanzplan bis 2025 im Überblick
RegE NT 2021Eckwert 2022Eckwerte Finanzplan
202320242025
in Mrd. Euro

 Ausgaben

547,7419,8397,5402,7403,4

davon: Investitionen

61,950,050,050,050,0

Einnahmen

547,7419,8397,5402,7403,4

davon: Steuereinnahmen

284,0308,2322,8335,0347,4

Nettokreditaufnahme

240,281,58,311,510,0

Inhalt Nachtragshaushalt 2021

Mit dem Nachtragshaushalt 2021 werden – zusätzlich zu den bereits im Bundeshaushalt 2021 vorgesehenen – weitere Mittel zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Selbständigen bereitgestellt. Mit dem Nachtrag wird außerdem die finanzpolitische Handlungsfähigkeit für den weiteren Jahresverlauf sichergestellt.

Insbesondere werden zusätzliche Mittel für die Unternehmenshilfen im Umfang von 25,5 Mrd. Euro und damit insgesamt 65 Mrd. Euro veranschlagt, beim Bundesministerium für Gesundheit seit Jahresbeginn angefallene, zusätzliche Ausgaben, davon allein für die Impfstoffbeschaffung rd. 6,2 Mrd. Euro, nachvollzogen, Steuermindereinnahmen durch entlastende Maßnahmen und konjunktureller Entwicklung abgebildet sowie Vorsorge für weitere Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie getroffen.

Finanzierung Nachtrag 2021

Für den Nachtragshaushalt 2021 wird eine zusätzliche Kreditermächtigung in Höhe von 60,4 Mrd. Euro benötigt. Die Kreditermächtigung steigt damit im Jahr 2021 auf 240,2 Mrd. Euro. Die Gesamtverschuldung der Jahre 2020 und 2021 liegt jedoch um 27 Mrd. Euro unter der ursprünglichen Planung. Die im Jahr 2020 veranschlagte Kreditermächtigung wurde nicht voll benötigt. Zudem haben sich Ausgaben aus 2020 in das Jahr 2021 verlagert. Die Überschreitung der Kreditobergrenze ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts des Pandemiegeschehens gerechtfertigt. Die Entscheidung darüber liegt beim Deutschen Bundestag. Der Beschluss muss auch mit einem Tilgungsplan verbunden werden.

Inhalt Eckwerte 2022 und Finanzplan bis 2025

Ihre entschlossene Finanzpolitik setzt die Bundesregierung auch mit den Eckwerten für den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 fort. Die Zahlen zeigen, dass die Hilfspolitik wirkt. Deutschland kommt wirtschaftlich vergleichsweise gut durch die Corona-Krise. Die Wirtschaftsleistung ist in vergleichbaren europäischen Volkswirtschaften teilweise doppelt so stark zurückgegangen. Außerdem ist es mit den Stützungsmaßnahmen gelungen, die verfügbaren Einkommen privater Haushalte stabil zu halten (+0,7% in 2020 gegenüber 2019).

Den Auswirkungen der Corona-Krise wird auch weiter mit einer breiten Investitionsinitiative begegnet. Für das Jahr 2022 sind in den Eckwerten zum Bundeshaushalt Investitionsausgaben in Höhe von 50 Mrd. Euro eingeplant. Dies bedeutet gegenüber dem Vorkrisenniveau eine erhebliche Steigerung von über 10 Mrd. Euro jährlich. Im Jahr 2019 beliefen sich die Investitionsausgaben im Bundeshaushalt noch auf 38,1 Mrd. Euro. Auch in den Jahren 2023 bis 2025 werden die Investitionen auf diesem hohen Level gehalten: Im Bundeshaushalt sind jährlich rund 50 Mrd. Euro für Investitionen geplant. Entsprechend des Konjunktur- und Zukunftspakets liegen die Schwerpunkte der transformativen Investitionen insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung. Darüber hinaus werden im Energie- und Klimafonds wichtige klimapolitische Vorhaben des Bundes im Zeitraum 2022 bis 2025 im Umfang von rund 86 Mrd. Euro fortgesetzt. Aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ werden Investitionen im Rahmen des DigitalPakt Schule sowie zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabit- und Mobilfunknetzen gefördert.

Angesichts der fortdauernden Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf sorgt die Bundesregierung auch für unerwartete, pandemiebedingte Mehrausgaben vor: Für 2022 sind 10 Mrd. Euro für eine Globale Mehrausgabe („Corona GMA“) eingeplant. Weitere 1,5 Mrd. Euro werden für pandemiebedingt notwendige internationale Unterstützung bereitgestellt.

Neben der Festigung und Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung räumt die Bundesregierung dem sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft große Bedeutung ein. Die Bundesregierung ist daher bestrebt, auch im Jahr 2022 die Beitragssätze zur Sozialversicherung unter der Marke von 40 % zu halten und damit stabile Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen in Deutschland zu schaffen.

Die im vergangenen Jahr ausgebrachte Globale Mehrausgabe für Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie zur Stärkung des interreligiösen Dialogs wird im Bundeshaushalt 2022 mit weiteren 150 Mio. Euro fortgeführt und damit auf 200 Mio. Euro aufgestockt.

Darüber hinaus bekennt sich die Bundesregierung zu ihren internationalen Verpflichtungen. Daher werden die Mittel für den Verteidigungshaushalt noch einmal um rund 2,4 Mrd. Euro aufgestockt. In gleichem Umfang werden die Ausgaben für humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit (ODA) erhöht. Als weiteren Beitrag zur Stärkung des internationalen Gesundheitswesens stellt die Bundesregierung im Jahr 2022 zusätzlich 162 Mio. Euro für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereit.

Finanzierung Eckwerte 2022

Da die Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie wiederholt verlängert werden, halten die pandemiebedingten Belastungen länger an, als bisher erwartet. Die Bundesregierung geht von einer Rückkehr zum Vorkrisenniveau frühestens zur Jahresmitte 2022 aus. Das bedeutet weiterhin spürbare Steuermindereinnahmen im Vergleich zu dem vor der Krise erwarteten Niveau der Steuereinnahmen.

Parallel dazu müssen weiterhin erhebliche Mehrbelastungen im Bundeshaushalt verkraftet werden. Diese resultieren aus der unmittelbaren Pandemiebekämpfung sowie aus Maßnahmen zur Bewältigung der Krisenfolgen und zur Ankurbelung der Wirtschaft. Daher ist es auch im Jahr 2022 unumgänglich, erneut die Ausnahmeregelung von der Schuldenregel in Anspruch zu nehmen.
Insgesamt plant der Bund zur Finanzierung seiner Mindereinnahmen und Mehrausgaben für das kommende Jahr 81,5 Mrd. Euro an neuen Krediten aufzunehmen. Die Entscheidung darüber liegt beim Deutschen Bundestag. Der Beschluss muss auch mit einem Tilgungsplan verbunden werden.

Ausblick auf die Jahre ab 2023

In den weiteren Finanzplanjahren ab 2023 wird das Niveau der Neuverschuldung stark reduziert. Unter vollständigem Einsatz der Einnahmen aus der Rücklage sinkt die Neuverschuldung auf 8,3 Mrd. Euro in 2023, auf 11,5 Mrd. Euro in 2024 und auf 10,0 Mrd. Euro in 2025.Die Eckwerte sehen damit ab 2023 wieder die Einhaltung der Schuldenregel ohne Rückgriff auf die Notfallklausel vor.

 In den Jahren 2024 und 2025 bedeutet dies aus heutiger Sicht einen überschaubaren finanzpolitischen Handlungsbedarf. Dieses haushalterische Instrument hat die Bundesregierung auch in der Finanzkrise genutzt. Der Handlungsbedarf für die Haushaltsjahre 2011 bis 2013 war mit 34,5 Mrd. Euro sogar deutlich größer als in den heute vorgelegten Eckwerten. Der Handlungsbedarf beträgt in 2024 4,9 Mrd. Euro und 15,2 Mrd. Euro in 2025 und liegt somit insgesamt deutlich unter dem Handlungsbedarf im geltenden Finanzplan.