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16.09.2020

Bundesvermögen

Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes

  • Nummer 20

Das Bundeskabinett hat heute die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes verabschiedet.

„Die bisher geltenden Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung aus dem Jahr 2009 werden umfassend modernisiert. Hauptziel ist eine aktive Beteiligungsführung und die Anpassung an verschiedene Rechtsentwicklungen der vergangenen Jahre. Grundsätze zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen und darüberhinausgehende Empfehlungen zur Diversität auf allen Leitungsebenen sowie für eine insgesamt gleichstellungsfördernde Unternehmenskultur sind hierbei fest verankerte Elemente. Mit weiteren Empfehlungen wird ein klares Zeichen für die unternehmerische Mitbestimmung, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und sozialen Verpflichtungen sowie die Entgeltgleichheit für Frauen und Männern gesetzt. Und auch Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung finden nun Berücksichtigung. Dabei stellen die Grundsätze nach Unternehmensgröße abgestufte Anforderungen.“Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

Die Grundsätze bestehen nunmehr aus dem an die Unternehmen adressierten Public Corporate Governance Kodex des Bundes und den an die Beteiligungsführung adressierten Richtlinien für aktive Beteiligungsführung. Die bisher daneben geltenden Berufungsrichtlinien wurden in die Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung integriert.

In den neuen Grundsätzen wird die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung herausgestellt. Kernelement ist die Implementierung einer aktiveren Beteiligungsführung, die stärker als bisher auf das wichtige Bundesinteresse an den Unternehmen fokussiert ist und regelmäßig überprüft, ob die mit der Beteiligung verfolgten Ziele auch erreicht werden. Neben der Implementierung eines Standards für die Erfolgskontrolle beinhalten die Grundsätze auch klare Regeln für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung.

Die Grundsätze werden in Kürze auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht und damit für die Öffentlichkeit einsehbar sein.