Verwaltungsvorschriften

Verwaltungsvorschriften sind Weisungen der obersten Behörden des Bundes oder der Länder an ihre nachgeordneten Verwaltungen. Die steuerlichen Verwaltungsvorschriften legen die Rechtsauffassung der Verwaltung zu vom Gesetzgeber in Kraft gesetzten Normen dar. Sie geben der Finanzverwaltung einen Rahmen für die inhaltliche Ermessensausübung bei der Beurteilung steuerlicher Sachverhalte vor.

Verwaltungsvorschriften entfalten so auch mittelbare Wirkung für Bürger und Unternehmen, die von den Entscheidungen der Verwaltung betroffen sind. Die Verwaltungsvorschriften sind zwar für außerhalb der Verwaltung Stehende nicht bindend, legen aber das Verwaltungshandeln offen. Der Steuerpflichtige kann sich daher in gleich gelagerten Fallen unter den Gesichtspunkten Gleichbehandlung und Rechtssicherheit auf die Anwendung einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift auch in seinem Fall berufen. Voraussetzung ist allerdings, dass Bürger und Unternehmen – bzw. ihre steuerlichen Berater – die passenden Verwaltungsvorschriften identifiziert und auf Anwendbarkeit im Einzelfall geprüft haben. Für die Gerichte entfalten Verwaltungsvorschriften auf Grund der Gewaltenteilung keine Bindungswirkung. Ein Teil der Verwaltungsvorschriften sind Schreiben, die das Bundesministerium der Finanzen erlässt (BMF-Schreiben). BMF-Schreiben sind im Einvernehmen mit den Obersten Finanzbehörden der Länder erteilte Weisungen. Sie sollen der Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen und dem Ziel der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern dienen. Näheres kann dem Glossareintrag "BMF-Schreiben" entnommen werden.