Tabaksteuer

Bei der Tabaksteuer handelt es sich um eine seit dem 1. Januar 1993 in der Europäischen Union harmonisierte Verbrauchsteuer. Das bedeutet, dass das zugrunde liegende deutsche Tabaksteuergesetz auf gemeinsamen EU-Richtlinien basiert. Die Tabaksteuer wird von der Zollverwaltung erhoben, das Steueraufkommen steht dem Bund zu.

Im Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) unterliegen der Tabaksteuer:

Bei der Tabaksteuer wird neben der Menge auch der Wert der verbrauchsteuerpflichtigen Ware für die Bemessung der Steuer herangezogen.

Zur Berechnung der Tabaksteuer werden nach dem Tabaksteuergesetz Angaben zu folgenden Bezugsgrößen benötigt:

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