Haushaltsplan

Haushaltspläne öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie Bund, Länder und Kommunen haben auf Bundes- und Landesebene den Rang eines Gesetzes, auf kommunaler Ebene einer Satzung. Sie legen für einen bestimmten Zeitraum (zumeist für ein Kalenderjahr) die Einnahmen und Ausgaben fest und ermächtigen die Verwaltung, in diesem Rahmen Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Die Ausgaben werden nach Verwendungszwecken differenziert. Die Festlegungen im Haushaltsplan sind für die ausführende Verwaltung verbindlich. Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden allein durch den Haushaltsplan weder begründet noch aufgehoben. Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des voraussichtlichen Finanzbedarfs und damit der ökonomischen Steuerung der jeweiligen Körperschaft. Die Planung des Haushaltes und die Erstellung eines Haushaltsentwurfs sind eine zentrale Aufgabe der Finanzpolitik.

Bundeshaushaltsplan

Der Bundeshaushaltsplan wird gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Nach § 9 Absatz 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und § 1 der Bundeshaushaltsordnung kann er auch für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, aufgestellt werden (Doppelhaushalt), beim Bundeshaushalt ist jedoch – anders als bei einigen Ländern – die jährliche Aufstellung üblich.  Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen; die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit sind zu beachten.

Der Bundeshaushaltsplan besteht aus dem Gesamtplan und den Einzelplänen. Der Gesamtplan enthält u.a. die Haushaltsübersicht, in der die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen aller Einzelpläne zusammengefasst werden. Die Einzelpläne enthalten die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen eines Verwaltungszweigs (Ressorts). Die Einzelpläne werden in Kapitel, Titelgruppen und Titel gegliedert. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben nach bestimmten Arten eingruppiert. Der Gesamtplan enthält u.a. die Haushaltsübersicht, in der die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen aller Einzelpläne zusammengefasst werden.