Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist die Steuer auf die objektivierte Ertragskraft eines Gewerbebetriebs. Rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Steuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung.

Allgemeines

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben. Die Steuer ergibt sich, indem auf den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag der von der Gemeinde festgesetzte Hebesatz, der mindestens 200 % betragen muss, angewandt wird.

Geschichtliche Entwicklung

Die erste Deutsche Gewerbesteuer wurde im Jahr 1891 erlassen und durch das Gewerbesteuergesetz aus dem Jahr 1936 zur Grundlage für die heutige Gewerbesteuer.

Die Gewerbesteuer gehört zu den ertragreichsten Steuern Deutschlands und ist – bundesweit gesehen – die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Ihr Bruttoaufkommen betrug im Jahr 2017 rund 52,9 Mrd. Euro.

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