Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes haben die Beschäftigten der FKS umfangreiche Prüf- und Ermittlungsbefugnisse. Sie führen Personenbefragungen durch und prüfen Geschäftsunterlagen. Bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten haben sie nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten die gleichen Befugnisse wie die Polizeivollzugsbehörden.

Die FKS arbeitet intensiv mit Behörden und sonstigen Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen zusammen, die in die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingebunden sind. Dies gilt auch für den grenzüberschreitenden Austausch mit ausländischen Behörden und Stellen.

Mit ihrer täglichen Arbeit sorgt die FKS für gerechte Arbeitsbedingungen, fairen Wettbewerb und den Erhalt legaler Arbeitsplätze. Sie leistet einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Steuereinnahmen des Staates und der Beitragseinnahmen der Sozialversicherungen.

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