Eckwerte

Die Eckwerte zum Bundeshaushalt sind der Entwurf des Finanzministeriums über den Haushalt des folgenden Jahres und den Finanzplan der darauf folgenden drei Jahre. In den Eckwerten werden der finanzielle Rahmen der einzelnen Einzelpläne (sozusagen die Budgets der Ministerien) abgesteckt und bedeutsame Einnahme- und Ausgabepositionen festgelegt. Dieses Verfahren dient der Setzung politischer Schwerpunkte unter Einhaltung der Schuldenregel nach Art. 109, 115 GG. Davon ausgenommen sind die in § 28 Abs. 3 BHO genannten Organe (Bundespräsident, Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof) und der Unabhängige Kontrollrat. In der Regel beschließt das Bundeskabinett ungefähr Mitte März die Haushaltseckwerte. Der nächste Schritt im regierungsinternen Verfahren der Haushaltsaufstellung ist der Kabinettbeschluss über den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans Mitte Juni/Anfang Juli.

Die Aufstellung des Haushalts ist der Beginn des sogenannten Haushaltskreislaufs, der den Ablauf des Haushaltsverfahrens bis zum Abschluss des parlamentarischen Entlastungsverfahrens umfasst. Ein Haushaltskreislauf erstreckt sich über ungefähr dreieinhalb Jahre. Dabei wechseln in den einzelnen Phasen die Entscheidungsträger: Die Exekutive (Regierung bzw. Verwaltung) stellt den Regierungsentwurf zum Haushalt und den Finanzplan auf (wie im vorherigen Abschnitt beschrieben) und führt den vom Deutschen Bundestag (Legislative) beschlossenen Haushalt aus. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beraten den von der Bundesregierung vorgelegten Haushaltsentwurf, anschließend verabschiedet der Bundestag das Haushaltsgesetz, mit dem der Bundeshaushalt festgestellt wird. Zum Ende des Haushaltskreislaufs beschließt der Bundestag aufgrund der vom Finanzministerium vorgelegten Haushalts- und Vermögensrechnung und der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes über die Entlastung der Regierung.

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