Einkunftsarten

Das Einkommensteuergesetz (EStG) führt in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 die der Einkommensteuer unterliegenden Einkunftsarten abschließend auf.

Allgemeines

Das Einkommensteuergesetz (EStG) führt in § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 die der Einkommensteuer unterliegenden Einkunftsarten abschließend auf.

Der Einkommensteuer unterliegen

die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt. Sonstige Einkünfte sind z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

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