Einkommensteuertarif

Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich gemäß § 32 a Einkommensteuergesetz (EStG) nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens.

Allgemeines

Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich gemäß § 32 a Einkommensteuergesetz (EStG) nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Der Einkommensteuertarif ist ein progressiver Steuertarif, das heißt, dass sich mit steigendem zu versteuernden Einkommen der anzuwendende Steuersatz erhöht.Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Für über dem Grundfreibetrag liegende Teile des zu versteuernden Einkommens steigen die Steuersätze in zwei linearprogressiven Zonen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent. Der Höchstsatz beträgt 45 Prozent.

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