Einfuhrumsatzsteuer

Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 % (für bestimmte Waren ermäßigt 7 %). Die Einfuhrumsatzsteuer wird von der Zollverwaltung erhoben. Das Aufkommen steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu.

Die regelmäßig von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird bei der Einfuhr mit der Einfuhrumsatzsteuer belastet, um sie der gleichen Umsatzsteuerbelastung wie inländische Waren zu unterwerfen und somit Wettbewerbsgleichheit von Nicht-EU-Unternehmen und EU-Unternehmen herzustellen.

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