Bankenabgabe

Mit dem Begriff „Bankenabgabe“ wird eine Abgabe bezeichnet, mit der der Bankensektor an den Kosten künftiger Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität beteiligt wird.

Allgemeines

Seit dem Jahr 2016 wird die Bankenabgabe nach europäischen Vorgaben berechnet und erhoben. In der Eurozone sammelt jeder Mitgliedstaat von den beitragspflichtigen Instituten die Bankenabgabe ein und überweist diese jährlich in einen gemeinsamen europäischen „Topf“ (sogenannter Einheitlicher Abwicklungsfonds; „Single Resolution Fund“ – SRF), aus dem Stabilisierungsmaßnahmen für Banken in der Eurozone finanziert werden können. Bis 2023 soll dieser Fonds aus der Bankenabgabe gespeist und ein Zielvolumen von mindestens 1 Prozent der gedeckten Einlagen der beitragspflichtigen Institute der Eurozone erreichen.

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