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22.07.2015

Internationales/Finanzmarkt

Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV)

  • 22.07.2015

Die Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV) vom 14. Juli 2015 (BGBl. I S. 1268) schafft eine eigene Regelung zur Berechnung der Beiträge der beitragspflichtigen Institute, die nicht in den Anwendungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63 fallen. Diese Regelung ist dem System der Pauschalbeiträge für kleine Institute gemäß Artikel 10 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/63 nachempfunden und orientiert sich am erwarteten Mittelaufkommen und dem voraussichtlichen Kreis beitragspflichtiger Institute.