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14.06.2021

Internationales/Finanzmarkt

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und zur Aufhebung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen einer Entschädigungseinrichtung an die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH

  • 14.06.2021

Mit der Verordnung wird die Beleihung der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) als Entschädigungseinrichtung für öffentlich-rechtliche Banken zum 1. Oktober 2021 aufgehoben. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) wird im Wege der Rechtsnachfolge die Aufgaben der EdÖ übernehmen, sodass die Einlagen zu jeder Zeit lückenlos geschützt sind, ohne dass die Einleger tätig werden müssten.