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10.06.2021

Internationales/Finanzmarkt

Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz - FoStoG)

  • 10.06.2021

Durch das Fondsstandortgesetz werden die Änderungen der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU umgesetzt und Anpassungen an die Transparenz- und die Taxonomie-Verordnung vorgenommen. Zudem werden weitere Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zur Entbürokratisierung und zur Digitalisierung der Aufsicht vorgenommen.

Die Stellungnahme des Bundesverband Alternative Investment e.V. (BAI) liegt vor (eingegangen am: 16.12.2020), der Veröffentlichung wurde jedoch widersprochen.