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09.06.2021

Internationales/Finanzmarkt

Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren

  • 09.06.2021

Das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1423) sieht als Kernstück die Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere vor. Eine elektronische Begebung von Wertpapieren soll dabei auch außerhalb der Nutzung der Blockchain-Technologie und vergleichbarer Distributed-Ledger-Technologien ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass die bislang zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren aufgegeben wird. Für die Emittenten besteht nunmehr ein Wahlrecht, ob sie Wertpapiere mittels Urkunde oder auf elektronischem Wege emittieren wollen.