- 08.02.2021
- Kurzbezeichnung Entwurf einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Mit dem Regelungsvorschlag soll regulierten Pensionskassen im Sinne des § 233 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Möglichkeit eröffnet werden, durch eine Satzungsänderung die Rahmenbedingungen für Nachschüsse von Arbeitgebern zu verbessern.
Es ist beabsichtigt, die Änderung des VAG in einen Gesetzentwurf aufzunehmen, zu dem die Verbändeanhörung bereits stattgefunden hat.