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21.07.2017

Internationales/Finanzmarkt

Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie); Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG)

  • 21.07.2017

Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie ersetzt die Vorgängerrichtline mit dem Ziel, den bestehenden Rechtsrahmen für Zahlungsdienste an den technologischen Fortschritt anzupassen, die Sicherheit von Zahlungen zu verbessern und die Rechte der Kunden bei der Nutzung der gängigen Zahlverfahren (Überweisung, Lastschrift, Kartenzahlung) zu stärken.