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22.06.2022

Corona

Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)

  • 22.06.2022

Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie werden beispielsweise Unternehmen gezielt zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Zusätzliche Investitionsanreize werden unter anderem mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt. Gleichzeitig wird insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Corona-Bonus finanziell honoriert. Und wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen werden noch einmal verlängert.