- 08.06.2021
Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung insbesondere des Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahrens und der Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung. Es enthält die folgenden wesentlichen Elemente:
- Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
- Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid,
- Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten,
- Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen,
- Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.
Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen, eine neue Ausgestaltung der Regelungen zu Verrechnungspreisen sowie die Normierung des Vorabverständigungsverfahrens enthalten.
- Anschreiben an die Verbände und Fachkreise [pdf, 470KB]
- Stellungnahme der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft [pdf, 853KB]
- Stellungnahme der American Chamber of Commerce in Germany e.V. [pdf, 573KB]
- Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) [pdf, 154KB]
- Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft [pdf, 516KB]
- Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts e.V. [pdf, 448KB]
- Stellungnahme des Verbandes der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (VAB) [pdf, 310KB]
- Stellungnahme des Verbandes der Automobilindustrie e.V. (VDA) [pdf, 1MB]
Folgende Verbände und Beteiligte haben der Veröffentlichung ihrer Stellungnahme widersprochen:
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Deutsche Börse Group