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11.03.2019

Steuern

Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung

  • 11.03.2019

Die Rechtsverordnung setzt die Mehrseitige Vereinbarung mit Staaten und Hoheitsgebieten, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten noch nicht die Mehrseitige Vereinbarung gezeichnet haben und nicht von der CbCRAusdV vom 11. Juni 2018 erfasst sind, nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung in Kraft.

Weitere Staaten und Hoheitsgebiete: Andorra, Hongkong, Kasachstan, Peru, Rumänien, San Marino und Vereinigte Arabische Emirate.