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31.05.2022

Entlastungen

Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)

  • 31.05.2022

Die Energiesteuer gehört zu den harmonisierten Verbrauchsteuern und beruhen auf der Energiesteuerrichtlinie. Diese legt für alle definierten Energieerzeugnisse unionsweit geltende Mindeststeuersätze fest. Die nationalen Steuersätze für die wesentlichen Kraftstoffe werden temporär auf die Höhe dieser Mindeststeuersätze reduziert.

Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuern darauf angelegt, dass sie vom Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher insoweit auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht wird. Die Preisgestaltung an der Tankstelle ist unter anderem abhängig von der vorhergehenden Lieferkette der bezogenen Kraftstoffe und obliegt dem entsprechenden Betreiber und regelmäßig nicht nur dem Steuerpflichtigen.