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27.05.2022

Zoll

Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Gesetzentwurf des Bundesrates

  • 27.05.2022

Durch die im Juni 2021 erfolgte Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes ergeben sich seit dem 2. Halbjahr 2021 zusätzliche Einnahmen aus der Besteuerung des virtuellen Automatenspiels und des Online-Pokers. Sowohl das Besteuerungsverfahren wie auch die kassenmäßige Abwicklung der beiden neuen Steuerarten lehnen sich dabei eng an die bisherige Sportwettensteuer an. Dies umfasst sowohl die zentrale Zuständigkeit des Finanzamtes Frankfurt am Main III (ab 1. Dezember 2021 Frankfurt am Main IV) für alle im Ausland ansässigen Veranstalter als auch das Zerlegungsverfahren, um die mit der zentralen Zuständigkeit verbundene Aufkommenskonzentration (bei der Sportwettensteuer fällt seit 2015 stets mehr als 96 Prozent des Aufkommens in Hessen an) zu korrigieren.

Das derzeit praktizierte Zerlegungsverfahren mit einer nur einmaligen, nachträglichen Jahresabrechnung und darauf basierenden fixierten Zerlegungsvorauszahlungen führt in Hessen jedoch bereits bei der Sportwettensteuer zu massiven Schwankungen im jährlichen Kassenaufkommen, die auch im Rahmen des Finanzausgleichs deutliche Verwerfungen nach sich ziehen können (insbesondere wegen der Prämienregel nach § 7 Absatz 3 FAG). Die damit verbundenen erheblichen haushalterischen Probleme werden sich durch die zusätzlichen Einnahmen aus den neuen Steuerarten nochmals spürbar verschärfen.

Aus diesem Grund wird das Zerlegungsverfahren wie bei anderen Steuerarten auf eine quartalsweise Abrechnung umgestellt.