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20.08.2021

Bundeshaushalt

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 - AufbhG 2021)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD

  • 20.08.2021

Das Bundeskabinett hat am 18. August 2021 die von den Bundesministern der Finanzen und des Innern, für Bau und Heimat vorgelegte Formulierungshilfe für die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021) beschlossen. Damit setzt der Bund seine entschlossene Hilfe zur Unterstützung der von Hochwasser und Starkregen besonders betroffenen Regionen fort. Das Sondervermögen stellt Mittel zur Finanzierung erforderlicher Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen sowie zur Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur bereit. Die Basisinformationen über das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren verweisen auf den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 19/32039).