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16.07.2020

Öffentliche Finanzen

Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur und Krisenbewältigungspakets

  • 16.07.2020

Angesichts der Corona-Krise, die in unterschiedlicher Ausprägung alle Staaten rund um den Globus erfasst hat, ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen. Entsprechend steht Deutschland als global vernetzte Exportnation vor der Herausforderung, die direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft im Inland zu bekämpfen, Lieferketten wiederherzustellen und auf die verschlechterte weltwirtschaftliche Lage zu reagieren. Die Partner der Regierungskoalition haben daher ein umfassendes Paket aus konjunkturstützenden, krisenbewältigenden und Deutschland modernisierenden Maßnahmen beschlossen. Wesentliche konjunkturelle Impulse ergeben sich aus einem Bündel steuerpolitischer Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) auf den Weg gebracht hat. Zahlreiche weitere Maßnahmen, die Investitionen stärken und Deutschland zukunftsfähiger machen, werden mit einem zweiten Nachtragshaushaltsplan 2020 möglich gemacht. Das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets vom 14. Juli 2020 (BGBl. I S. 1683) dient dazu, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die mit dem Programm intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes:

Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“

Die Zweckbestimmung des Sondervermögens in § 2 des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wird entsprechend angepasst, um den weiteren Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu ermöglichen. Eine weitere klarstellende Änderung betrifft die Zuordnung der Einnahmen zu den Titelgruppen des Sondervermögens.

Kinderbetreuung

Im Rahmen des 5. Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 sowie des zugrundeliegenden Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ soll finanziellen Herausforderungen begegnet und die Anforderungen eines bedarfsgerechten Ausbaus unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen erfüllt werden. Dazu erfolgen Änderungen des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (KBFG).

Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF)

Die Zweckbestimmung des Sondervermögens wird durch Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ erweitert, um die Möglichkeit zu schaffen, Ausgleichszahlungen aus dem Sondervermögen zur Entlastung beim Strompreis zu leisten.

Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Das Regionalisierungsgesetz wird dahingehend geändert, dass die zusätzlichen Regionalisierungsmittel im Jahr 2020 insgesamt 2,5 Mrd. Euro betragen sollen. Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß dem Schlüssel im Jahr 2020 nach Anlage 3 zu § 7 Absatz 5 des Regionalisierungsgesetzes. Die Länder passen die festgelegte Verteilung einvernehmlich in einer Endabrechnung an die im Jahr 2020 tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile im öffentlichen Personennahverkehr in eigener Verantwortung an.