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25.09.2019

Öffentliche Finanzen

Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021

  • 25.09.2019

Das Bundeskabinett hat am 25. September 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 beschlossen. Damit wird der Beschluss der Regierungen des Bundes und der Länder zu Weiterführung der Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Gemeinden vom 6. Juni 2019 gesetzlich umgesetzt.