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18.09.2012

Europa

Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus

  • 18.09.2012

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist integraler Bestandteil einer umfassenden Strategie zur Stabilisierung der Lage im Euro-Währungsgebiet. Er wird, in Ergänzung zu anderen präventiv wirkenden Maßnahmen, als dauerhafter Krisenbewältigungsmechanismus geschaffen und kann Stabilitätshilfe zugunsten eines Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets gewähren, wenn dies zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes unabdingbar ist.

Eine Anhörung der Verbände und Fachkreise zum Referentenentwurf ist nicht erfolgt.