Warum gedenken wir der Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens?
Am 10. September 2022 jährte sich die Unterzeichnung des Luxemburger Abkommens zum 70. Mal. Anlässlich dieses Jahrestages setzt sich Bundesfinanzminister Christian Lindner zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz, Vertreterinnen und Vertretern des Staates Israel und der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference), einem internationalen Zusammenschluss jüdischer Organisationen, dafür ein, diesen Akt der historischen Verantwortung lebendig zu halten.
Was ist das Luxemburger Abkommen?
Am 10. September 1952 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und Israels Außenminister Moshe Sharett das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen in Luxemburg. Mit dem „Luxemburger Abkommen“ verpflichtete sich die Bundesrepublik zu Warenlieferungen an den Staat Israel im Gesamtwert von 3 Mrd. Deutsche Mark innerhalb eines Zeitraums von zwölf Jahren zur Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung von jüdischen Verfolgten, die durch Einwanderung die israelische Staatsangehörigkeit erworben haben.
Überdies trat mit dem Abkommen eine Übereinkunft mit der Claims Conference in Kraft. Hierbei flossen 450 Mio. Deutsche Mark zur Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung jüdischer Flüchtlinge außerhalb Israels. Zudem beinhaltete ein Sonderfonds für die von den Nürnberger Gesetzen Betroffenen weitere 50 Mio. Deutsche Mark.
Was wurde seit der Unterzeichnung des Abkommens erreicht?
Die Übernahme von Verantwortung war kein einmaliges Ereignis, sondern die gelebte Verantwortung entwickelte sich über die Jahrzehnte weiter, in denen nach und nach Lücken geschlossen wurden. Heute erhalten noch mehr als eine Viertel Million Überlebende Leistungen auf Basis der bestehenden gesetzlichen und außergesetzlichen Grundlagen, insbesondere auf der Grundlage der Vereinbarung nach Artikel 2, die im Zuge der Wiedervereinigung für die bis dato noch nicht entschädigten jüdischen Opfer mit der Claims Conference abgeschlossen wurde. Die angenommene Verantwortung prägt unsere Identität und die Beziehungen zu den Opfern, zu Israel, den USA und weiteren Ländern stark und wird dies voraussichtlich auch in Zukunft tun.
Was sollte mit dem Gedenkjahr erreicht werden?
Wie die Verantwortung aussehen wird, wenn es keine überlebenden Zeitzeugen mehr gibt, ist eine zentrale Frage, der sich das Bundesfinanzministerium angenommen hat. Neben dem Wachhalten der Erinnerung, steht die aktive Vermittlung der gelebten Verantwortungsübernahme mit allen Höhen und Tiefen im Mittelpunkt.
Das Engagement für Erinnerung und Wiedergutmachung ist vom Leitgedanken getragen, weiter Verantwortung zu tragen und die Verantwortung weiterzutragen. Es ist damit eine erneute Bestätigung der kontinuierlichen Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme durch historisch einzigartige Kompensationsleistungen, die 1952 im Luxemburger Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel sowie der Claims Conference vereinbart wurden.
Wie wird nun die Zukunft konkret gestaltet?
Das Bundesministerium der Finanzen verfolgt das Ziel, die Erinnerung und Wiedergutmachung mit Blick auf zukünftige Generationen neu zu begründen. Bereits jetzt wird diese in die Zukunft gerichtete Verantwortung durch Initiativen im Bildungsbereich zum Thema Holocaust und aktive Übernahme von Verantwortung umgesetzt, sowie durch den Aufbau eines digitalen Portals mit allen Entschädigungsakten weiterentwickelt, wodurch die Lebensläufe der Verfolgten millionenfach sichtbar gemacht werden.
Neben Dialogen mit Politik, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft sprechen wir mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sowie Vertreterinnen und Vertretern jüngerer Generationen, um einerseits zurückzublicken, innezuhalten, zu erinnern und dann den Blick nach vorne zu richten und zu eruieren, was aus dieser Verantwortung für die Zukunft folgt.