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31.08.2022

Klimaschutz

Fragen und Antworten zum Klimaschutz

Mit dem Klimaschutzprogramm sorgt die Bundesregierung dafür, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Was sind die wichtigsten Bausteine? Wie funktioniert die CO2-Bepreisung? Und wie ist Klimaschutz für alle bezahlbar? Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Klimaschutz zusammengestellt.

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Was ist das Klimaschutzprogramm?

Mit der ersten Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes hat sich Deutschland dazu verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Die Bundesregierung sorgt mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 vom Juni 2021 dafür, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Die einzelnen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 und des Sofortprogramms werden Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt.

Deutschland hat sich nicht nur gesamtwirtschaftliche Ziele auferlegt, sondern auch für einzelne Sektoren (z. B. Verkehr, Gebäude, Energie oder Industrie) eigene verbindliche Unterziele ausgearbeitet. Die Einhaltung dieser Ziele wird kontinuierlich überprüft. Sollten die beschlossenen Maßnahmen in einem Sektor nicht ausreichen, um die Ziele einzuhalten, ist die Verantwortung klar geregelt: Das zuständige Ministerium muss sofort nachsteuern und innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm aufsetzen. Das schafft Verbindlichkeit in der Klimapolitik.

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Was sind die wichtigsten Elemente des Klimaschutzprogramms?

Das Klimaschutzprogramm 2030 besteht aus vier zentralen Komponenten:

  1. Massive Investitionen in den Klimaschutz und umfassende Förderprogramme
    Die Bundesregierung schafft klare zusätzliche Anreize, um den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid (CO2) zu verringern. Die konkreten Maßnahmen sorgen in den einzelnen Sektoren für erhebliche Einsparungen (vor allem Verkehr, Gebäude, Industrie, Energie und Landwirtschaft). Die Maßnahmen reichen von öffentlichen Investitionen über umfassende Förderprogramme bis hin zu steuerlichen Instrumenten. Beispielsweise wird Bahnfahren günstiger und attraktiver, da zum einen die Mehrwertsteuer auf Bahntickets gesenkt wurde und zum anderen massiv in die Infrastruktur investiert wird. Der Kauf von E-Autos wird durch Kaufprämien unterstützt und die energetische Gebäudesanierung umfassend gefördert.
  2. Klare gesetzliche Vorgaben für den Klimaschutz
    Anreize allein reichen nicht aus. Deshalb ergänzt die Bundesregierung die Anreize in einem zweiten Schritt durch das Verbot besonders klimaschädlicher Technologien, verbindliche Regeln und neue Standards. Durch eine langfristige, verlässliche Orientierung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Möglichkeit, mit ausreichend Zeit auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Steht beispielsweise in absehbarer Zeit der Kauf eines neuen Autos oder der Einbau einer neuen Heizung an, kann leichter die Entscheidung für ein klimaschonendes Produkt fallen.
    Ein gutes Beispiel ist die Ölheizung: Niemand muss von heute auf morgen seine Ölheizung ausbauen. Allerdings wird der Austausch von Ölheizungen gegen klimafreundlichere Heizungen stark gefördert. Ab 2026 dürfen neue Ölheizungen bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr eingebaut werden. Außerdem fördert die Regierung z. B. den Kauf von Elektroautos, während die Kfz-Steuer für Autos mit hohem CO2-Ausstoß gestiegen ist.
  3. Sozial ausgewogene CO2-Bepreisung
    Der zum 1. Januar 2021 in Deutschland eingeführte Brennstoffemissionshandel ist ein wichtiger Baustein, den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern und Innovationen in kohlenstoffarme Technologien anzuregen. Die CO2-Bepreisung ist verursachergerecht, denn wer die Atmosphäre weniger verschmutzt, muss weniger bezahlen. Jeder eingenommene Euro wird wieder an Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. So wird beispielsweise bereits seit dem 1. Juli 2022 die Förderung Erneuerbarer Energien vollständig aus Bundesmitteln finanziert. Die EEG-Umlage wurde damit ein halbes Jahr früher abgeschafft als zunächst im Koalitionsvertrag vorgesehen. Dadurch werden Stromkundinnen und Stromkunden zusätzlich um rund 6,6 Mrd. Euro entlastet. Zusätzlich werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung im Rahmen von Förderprogrammen unmittelbar an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben, z. B. bei der Gebäudesanierung oder beim Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos.
  4. Kontrollsystem zur Einhaltung der Klimaschutzziele für jeden Sektor
    Das „Klimakabinett“ wird dauerhaft eingerichtet, um jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen zu überprüfen. Kommt einer der einzelnen Sektoren vom klimapolitischen Kurs ab, steht das zuständige Ministerium künftig in der Pflicht, nachzusteuern. Es ist verpflichtet, ein Sofortprogramm zu erarbeiten, mit dem der eigene Zuständigkeitsbereich wieder auf Kurs kommt.

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Was bedeutet das Klimaschutzprogramm für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und den Arbeitsmarkt?

Branchen, denen der Umstieg auf klimafreundliche Technologien nicht gelingt, werden kaum zukunftsfähig sein. Das Klimaschutzprogramm ist deshalb auch ein Modernisierungsprogramm für die deutsche Volkswirtschaft. Durch gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung, langfristige ordnungsrechtliche Vorgaben und Marktanreize wird Deutschland seine Stellung als innovativer Leitanbieter und Leitmarkt für klimafreundliche Technologien ausbauen. So werden z. B. besonders CO2-intensive Branchen wie die Zement- und Stahlindustrie dabei unterstützt, klimafreundliche Technologien zu entwickeln. Außerdem kurbelt die Bundesregierung den Markt für Elektroautos an und sorgt für die Ansiedlung von Batteriezellenfabriken, damit die Autos der Zukunft in Deutschland hergestellt werden. Auch der langfristig festgelegte Anstieg des CO2-Preises schafft Anreize, in die Forschung und Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien zu investieren. Künftig werden CO2-neutrale Technologien „Made in Germany“ einen wichtigen Beitrag für den weltweiten Klimaschutz liefern und Deutschlands Exportkraft als Spitzentechnologieland weiter stärken.

All das trägt zur Erfüllung der deutschen Klimaziele bei und ist Teil der weltweiten Bekämpfung des Klimawandels. Denn Deutschland hat als eine der größten Volkswirtschaften der Welt eine gewisse Vorbildrolle, wenn es darum geht, seine Wirtschafts- und Lebensweise klimaneutral zu gestalten und dabei seinen Wohlstand zu sichern.

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Wie wird das Klimaschutzprogramm 2030 finanziert?

Das Klimaschutzprogramm 2030 ist das größte Investitionsprogramm in den Klimaschutz in der Geschichte Deutschlands. Zentrales Finanzierungsinstrument für Energiewende und Klimaschutz in Deutschland ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms und des Konjunkturprogramms wurden 2020 und 2021 bereits über 80 Mrd. Euro für Klimaschutzinvestitionen mobilisiert. Das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 vom Juni 2021 stellt weitere 8 Mrd. Euro zur Verfügung. Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wurden dem heutigen Klima- und Transformationsfonds weitere 60 Mrd. Euro zugewiesen.

Bis zum Jahr 2030 rechnet die Bundesregierung durch Anreize und Fördermaßnahmen des Klimaschutzprogramms mit Investitionen in insgesamt dreistelliger Milliardenhöhe. Um dies zu finanzieren, werden zum einen Einnahmen aus dem bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel herangezogen, die zunächst in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Hinzu kommen die Erlöse aus dem zum 1. Januar 2021 eingeführten nationalen Brennstoffemissionshandel.

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Was ändert sich für mich als Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer?

Die Bundesregierung setzt vermehrt auf klimafreundliche Mobilität. Alternativen zum Auto werden billiger und attraktiver, Fliegen teurer. Im Bundeshaushalt 2022 wurden zusätzliche Mittel für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung gestellt. Dazu arbeitet die Bundesregierung eng mit den zuständigen Kommunen und Bundesländern zusammen. Durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes beim Bahnfahren im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent sind Bahntickets günstiger, die Steuer auf Flugtickets hingegen wurde erhöht. Zudem investiert die Bundesregierung verstärkt in ein besseres Angebot im Schienenverkehr und im öffentlichen Nahverkehr, z. B. durch eine bessere Anbindung ländlicher Räume an die Städte.

Emissionsarme Autos und vor allem E-Autos werden billiger und attraktiver: Ziel ist es, bis 2030 in Deutschland 15 Millionen E-Autos zuzulassen. Durch eine Kaufprämie für E-Autos sollen diese erschwinglicher werden. Darüber hinaus ist der Steuersatz für rein elektrisch betriebene Dienstwagen in der Preisklasse bis 60.000 Euro von 0,5 auf 0,25 Prozent gesenkt worden. Die sinkenden Strompreise und der geplante Aufbau von einer Million öffentlich zugänglichen Ladepunkten bis 2030 sollen zusätzlich dazu beitragen, die Attraktivität von E-Autos zu stärken.

Die stärkere Kopplung der Kfz-Steuer an den CO2-Ausstoß macht kraftstoffsparende Autos günstiger und den Kauf von Spritschluckern unattraktiver. Daneben wird das Fahren von Autos, die viel Benzin oder Diesel verbrauchen, durch die Bepreisung des CO2-Ausstoßes im Verkehr teurer. Die CO2-Bepreisung erfolgt schrittweise, sodass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finanziell nicht überfordert werden. Der CO2-Einstiegspreis im Jahr 2021 von 25 Euro pro Tonne CO2 entsprach etwa 7,1 Cent auf den Liter Benzin und 8,0 Cent auf den Liter Diesel. Im Jahr 2022 stieg der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne CO2, was gegenüber dem Vorjahr etwa 1,5 Cent pro Liter ausmacht. Im Jahr 2025 wird der Preis pro Tonne CO2 auf 55 Euro steigen, was zu einem weiteren Aufschlag von rund 7,1 Cent pro Liter Benzin beziehungsweise 8,0 Cent pro Liter Diesel im Vergleich zu heute führen wird. Von 2026 an soll beim CO2-Preis ein Korridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden.

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Was ändert sich für mich als Pendlerin und Pendler?

Diejenigen, die durch lange Wege zur Arbeit besonders von der CO2-Bepreisung betroffen sind, werden unterstützt. Denn nicht jeder hat die Möglichkeit, Arbeitswege mit dem Fahrrad oder im öffentlichen Nahverkehr zurückzulegen. Um Pendlerinnen und Pendler mit einem weiten Arbeitsweg nicht zu benachteiligen, wurde die Pendlerpauschale 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf jetzt 35 Cent angehoben. Ab 2024 steigt sie für eine Dauer von drei Jahren noch einmal um weitere 3 Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer. Dies sorgt für eine Entlastung, damit Bürgerinnen und Bürger, die für ihren Arbeitsweg auf ihr Auto angewiesen sind, genügend Zeit haben, auf klimafreundliche Antriebsarten umzusteigen.

Um auch Geringverdienende zu entlasten, wurde eine Mobilitätsprämie eingeführt. Sie sorgt dafür, dass auch diejenigen profitieren, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Geringverdienende können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale zusätzlich für Fahrten ab 21 Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen.

Zudem wird das Angebot im Nahverkehr in den kommenden Jahren deutlich verbessert: Für Investitionen in den schienengebundenen Nahverkehr wird eine Milliarde Euro bereitgestellt, ab 2025 verdoppelt auf zwei Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommen die sogenannten Regionalisierungsmittel, die ebenfalls erhöht wurden.

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Was ändert sich für mich als Mieterin und Mieter, Hausbesitzerin und Hausbesitzer oder Bauherrin und Bauherr?

Das Klimaschutzprogramm sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bedarf in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren können. Klimafreundliche Produkte und Verhaltensweisen werden jetzt attraktiver und klimaschädliche entsprechend weniger attraktiv gestaltet. So wird z. B. der Umstieg auf Wärmepumpenheizungen gefördert, nicht jedoch die Sanierung von Öl- oder Gasheizungen. Ab 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr in Neubauten eingebaut werden.

Außerdem sind klimafreundliche Investitionen in selbstgenutzte eigene Wohngebäude durch steuerliche Entlastungen jetzt attraktiver. Hierzu zählen Einzelmaßnahmen wie z. B. der Heizungstausch, aber auch der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Außenwänden. Das heißt aber nicht, dass jeder von heute auf morgen eine neue Heizung braucht oder sein Wohnhaus neu dämmen muss.

Wie alle Sektoren sollen auch Gebäude bis 2045 klimaneutral sein, das heißt, dass der Gesamtbestand netto keine Treibhausgase mehr verursacht.

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Was ändert sich für mich als Urlaubsreisende und Urlaubsreisender?

Bahnfahren ist günstiger und attraktiver, seit die Mehrwertsteuer für Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent gesenkt wurde. Hinzu kommen massive Investitionen in das Schienennetz, welche die Attraktivität der Bahn durch neue Züge und Strecken sowie mehr Verbindungen stärken werden. Langfristig sollen Inlandsflüge durch ein gutes und schnelles Bahnangebot so weit wie möglich überflüssig werden.

Die gesetzlichen Steuersätze der Luftverkehrsteuer wurden zum 1. April 2020 erhöht: Der gesetzliche Steuersatz ist für Flüge bis zu 2500 Kilometern von 7,50 Euro auf 13,03 Euro gestiegen. Für Flüge zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern ist der Steuersatz von 23,43 Euro auf 33,01 Euro gestiegen, für Flüge über 6.000 Kilometer von 42,18 Euro auf 59,43 Euro.

Dumpingpreise bei Flugtickets sollen zudem verboten werden. Konkret heißt das: Flugtickets dürfen nicht länger zu einem Preis verkauft werden, der unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren liegt. Langfristig sollen Inlandsflüge durch ein gutes und schnelles Bahnangebot so weit wie möglich überflüssig werden. Die Bundesregierung fördert zudem die Entwicklung alternativer Kraftstoffe für den Flugverkehr, um das Fliegen langfristig umweltfreundlicher zu gestalten.

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Was ändert sich für mich als Stromverbraucherin und Stromverbraucher?

Die Bundesregierung verwendet die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung u.a. dafür, die Bürgerinnen und Bürger bei den Stromkosten zu entlasten. Zum 1.7.2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft und die Förderung Erneuerbarer Energien erfolgt seitdem vollständig aus Bundesmitteln. Das kommt allen Stromkunden zugute und entlastet Haushalte mit geringem Einkommen überdurchschnittlich.

Geringere Strompreise wiederum sorgen dafür, dass strombasierte Produkte wie E-Autos oder Wärmepumpen attraktiver werden. Wichtig ist auch der massive Ausbau der Stromnetze. Das geschieht innerhalb Deutschlands, aber auch gemeinsam mit europäischen Nachbarn. Außerdem werden sich Flexibilität im Stromverbrauch und Speicherung von Strom künftig noch mehr lohnen.

Natürlich soll der Strom in Deutschland auch grüner werden. Das 2020 verabschiedete Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze sieht einen genauen Fahrplan für das Abschalten von klimaschädlichen Kohlekraftwerken vor. Die neue Ampel-Koalition strebt einen Kohleausstieg idealerweise bis 2030 an. Für den Strukturwandel plant der Bund 40 Mrd. Euro ein, die den betroffenen Regionen dabei helfen sollen, neue Kapazitäten aufzubauen und neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Das Klimaschutzprogramm hält erstmals verbindlich das Ziel fest, bis 2030 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Die erneuerbaren Energien werden weiter gefördert, der bisherige Deckel beim Ausbau der Solarenergie abgeschafft und der Ausbau der Windenergie an Land regional besser gesteuert. Durch die verbindlichen Klimaziele der Bundesregierung haben Investoren größere Planungssicherheit, was dem Ausbau der erneuerbaren Energien weiteren Aufschwung geben wird.

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Wie genau funktioniert die CO2-Bepreisung?

Hinter der Idee der Bepreisung von CO2 steht ein simples Prinzip: Wer für den Ausstoß von CO2 verantwortlich ist, soll auch dafür zahlen. Bis 2021 war dies nur in der Industrie und der Energiewirtschaft der Fall, da diese bereits dem EU-Emissionshandelssystem unterlagen. In Deutschland wurde 2021 ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt. Es erstreckt sich auf alle fossilen Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel, die nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckt sind. Das neue System funktioniert so: Unternehmen, die fossile Rohstoffe in den Verkehr bringen, müssen für jede Tonne CO2, die durch deren Verbrennung verursacht wird, Emissionszertifikate erwerben. Diese Mehrkosten werden von den Unternehmen über die Preise für Heizöl, Gas, Benzin und Diesel an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben.

Der daraus hervorgehende Lenkungseffekt macht klimafreundliche Produkte und Verhaltensweisen lohnender und klimaschädliche entsprechend weniger attraktiv, z. B. beim Auto- oder Heizungskauf. In der Startphase von 2021 bis 2025 gibt es einen jährlich steigenden Festpreis auf den CO2-Gehalt fossiler Energieträger. Das ist wichtig, um Sicherheit und Zuverlässigkeit für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Bezug auf kurz- und mittelfristige Kauf- und Investitionsentscheidungen zu schaffen. Im Jahr 2026 erfolgt dann der Einstieg in den Emissionshandel. Zertifikate werden zwischen einem Mindestpreis (55 Euro pro Tonne CO2) und einem Höchstpreis (65 Euro pro Tonne CO2) auktioniert. Innerhalb dieser vorgegebenen Spanne bildet sich der Preis je nach Nachfrage am Markt. Die Bundesregierung setzt sich für eine europaweite CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr ein, die den nationalen Brennstoffemissionshandel ablöst. Sie unterstützt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Ausweitung des Emissionshandels im Rahmen des Fit for 55-Pakets.

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Was genau passiert mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung?

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden komplett für den Klimaschutz eingesetzt und den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Sie fließen zunächst in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem wiederum Maßnahmen finanziert werden, die allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen und sie beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unterstützen. Zum Beispiel bei der Sanierung von Gebäuden, beim Austausch von Heizungen oder beim Erwerb CO2-sparender Autos. Außerdem hat die Bundesregierung die EEG-Umlage zum 1.7.2022 abgeschafft. Davon profitieren alle Stromkundinnen und Stromkunden. Ab sofort wird die Förderung Erneuerbarer Energien damit vollständig aus Bundesmitteln finanziert.

Hier finden Sie alle Entlastungen im Überblick.