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10.08.2022

Steuern

Fragen und Antworten zum Ausgleich der kalten Progression

Was ist die kalte Progression? Worum geht es bei ihrem Ausgleich? Und wer profitiert wie davon? In unseren FAQ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die kalte Progression.

Worum geht es beim Ausgleich der kalten Progression?

Die hohe Inflation, also die Teuerung, belastet einerseits Bürgerinnen und Bürger und führt bei inflationsbedingten Lohnerhöhungen andererseits zu höheren Einnahmen bei der Einkommensteuer (sogenannte „kalte Progression“). Auf solche inflationsbedingten Mehrbelastungen wollen wir jedoch verzichten, indem wir für rund 48 Mio. Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie selbst haftende Unternehmerinnen und Unternehmer – die Steuerlast an die Inflation anpassen. Das ist für uns ein Gebot der Fairness – der Staat darf sich an der hohen Inflation nicht auch noch bereichern. Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt auch sozial ausgewogen. Geringverdiener und sozial Benachteiligte werden – auch soweit sie keine Einkommensteuer zahlen – durch die Entlastungspakete, die geplante Stärkung des Wohngeldes, das geplante Bürgergeld und die Erhöhung des Mindestlohnes unterstützt. Schließlich ist unser Vorschlag auch mit der Schuldenbremse vereinbar.

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Was ist die kalte Progression?

Gemäß dem Progressionsbericht werden als kalte Progression Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.

In einfacheren Worten: Der Begriff der „kalten Progression“ bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ergebnis: Obwohl das Gehalt gestiegen ist, hat man real weniger Geld in der Tasche.

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Was würde passieren, wenn die kalte Progression nicht ausgeglichen würde?

Reagiert der Gesetzgeber nicht auf den Effekt der kalten Progression, steigt die Belastung für die Steuerpflichtigen allmählich an. Man spricht im Zusammenhang von der kalten Progression auch von einer „Steuererhöhung durch Untätigkeit“.

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Auf welcher Basis wird die kalte Progression bemessen?

Die Bundesregierung legt regelmäßig einen Bericht zur Schätzung der kalten Progression bei der Einkommensteuer vor. Für die Modellrechnung wird angenommen, dass alle Steuerpflichtigen im Folgejahr eine Einkommenssteigerung in Höhe der Inflationsrate erhalten. Diese Zahlen werden als Grundlage zum Ausgleich der kalten Progression herangezogen. Damit die gesetzlichen Anpassungen sofort ab dem 1. Januar 2023 greifen können, werden im Vorgriff auf die voraussichtlichen Berichtsergebnisse zunächst die Daten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung berücksichtigt. Die bislang vorliegenden Zahlen können noch variieren und gegebenenfalls wird im Lichte der im Herbst 2022 vorliegenden Berichtsergebnisse beziehungsweise der Daten der Herbstprojektion der Bundesregierung eine Anpassung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf erforderlich.

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Weshalb möchte die Bundesregierung die kalte Progression ausgleichen?

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat betont, dass der Ausgleich der kalten Progression ein Gebot der Fairness ist. Der Staat darf sich an den Auswirkungen der hohen Inflation nicht bereichern. Die hohe Inflation bedeutet ohnehin schon eine starke Belastung für Geringverdienerinnen und Geringverdiener wie für die arbeitende Mitte. Das widerspricht auch unserem Koalitionsvertrag, der Steuererhöhungen ausschließt. Zudem stellt die kalte Progression eine Steuererhöhung ohne Parlamentsbeschluss dar.

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Seit wann wird die kalte Progression im Steuertarif korrigiert?

Das Bundesfinanzministerium legt seit 2015 alle zwei Jahre den sogenannten Steuerprogressionsbericht vor. Darin werden die Effekte der kalten Progression transparent dargestellt. Seit 2016 ist es gängige Praxis, dass der Steuergesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – auf Basis des Progressionsberichts den Steuertarif im Einkommensteuergesetz an die jeweilige Inflationsrate anpasst. Gerade in Zeiten hoher Inflation ist es umso mehr geboten, dass an dieser Praxis festgehalten wird.

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Wie soll die kalte Progression ausgeglichen werden?

Wir wollen mit Wirkung ab dem Jahr 2023 den in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrag auf das höhere steuerliche Existenzminimum anheben und durch Rechtsverschiebung der übrigen Tarifeckwerte die Inflation im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgleichen.

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Wann soll der Ausgleich der kalten Progression in Kraft treten?

Der Ausgleich soll ab dem 1. Januar 2023 wirken.

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Wer profitiert von den Plänen zum Ausgleich der kalten Progression?

Alle Menschen, die Einkommensteuer zahlen, werden vom Ausgleich der kalten Progression begünstigt. Das sind rund 48 Mio. Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Es profitieren insbesondere Familien, Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie Rentnerinnen und Rentner von der Maßnahme. Die durchschnittliche Entlastung pro Person beträgt dabei 192 Euro.

Infografik "Niedrige Einkommen werden am stärksten entlastet" BildVergroessern
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

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Wie profitieren Geringverdiener von den Vorschlägen?

Der Grundfreibetrag wird von derzeit 10.347 um 285 Euro auf 10.632 Euro zum 1. Januar 2023 angehoben. Dies bedeutet bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.200 Euro eine Entlastung um circa 54 Euro im Jahr. Bereits mit dem ersten Entlastungspaket haben wir den Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht und eine erste Anpassung an die Inflation vorgenommen. Dies bedeutet bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.200 Euro eine Entlastung um circa 51 Euro bereits in diesem Jahr. Zum 1. Januar 2024 wird der Grundfreibetrag erneut auf dann 10.932 Euro angehoben. Geringverdiener profitieren relativ – also bezogen auf die bisherige Steuerbelastung – stärker von der Anhebung des Grundfreibetrags als Besserverdiener. Daneben profitieren einkommensschwache Familien auch von der Erhöhung des Kindergeldes.

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Wie profitieren Rentnerinnen und Rentner von den Vorschlägen?

Alle Rentnerinnen und Rentner, die Einkommensteuer zahlen, werden vom Ausgleich der kalten Progression begünstigt. Zudem wird die Erhöhung des Grundfreibetrages dazu führen, dass circa 75.000 Rentnerinnen und Rentner keine Einkommenssteuer mehr zahlen müssen.

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Wie profitieren Familien von den Vorschlägen?

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für die Jahre 2022, 2023 und 2024 angepasst und das Kindergeld wird für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023 angehoben. Die Erhöhung des Kindergeldes gilt auch für einkommensschwache Familien, welche keine Einkommensteuer zahlen. So wird beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von rund 56.000 Euro um 680 Euro im Jahr entlastet.

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Wer profitiert noch von den Anpassungen?

Die Erhöhung des Grundfreibetrages führt auch dazu, dass weniger Personen Einkommensteuer zahlen müssen. So werden mehr als 270.000 Bürgerinnen und Bürger von der Steuerzahlung befreit. Hierunter fallen circa 75.000 Rentnerinnen und Rentner.

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Wie werden Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, angesichts der hohen Inflation unterstützt?

In der Koalition werden wir uns auf eine Stärkung des Wohngelds sowie auf ein Bürgergeld verständigen, dass die Lebenssituation von Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, verbessert beispielsweise durch höhere Regelsätze). Zudem steigt am 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 Euro und er wird am 1. Januar 2024 und 2025 jeweils um 41 Cent angehoben. Schließlich werden im Rahmen der Entlastungspakete Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, durch Einmalzahlungen besonders unterstützt.

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Profitieren Menschen mit hohen Einkommen überproportional?

Für die Steuergerechtigkeit spielt der progressive Steuertarif eine wichtige Rolle. Vereinfacht gesagt: Je höher das Einkommen, desto mehr Einkommensteuer wird fällig. Deswegen bewegt sich der Steuersatz zwischen 14 Prozent und 45 Prozent. Ab einem Einkommen von 61.972 Euro bleibt der Entlastungsbetrag durch den Ausgleich der kalten Progression konstant. Besonders hohe Einkommen werden somit nicht stärker profitieren als die arbeitende Mitte.

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Wieso wird die kalte Progression für besonders hohe Einkommen nicht ausgeglichen?

Die Inflation wirkt sozial ungerecht, denn kleinere Einkommen haben ein geringeres Budget um gestiegene Preise für z. B. Energiekosten abzufedern. In der Folge sind Geringverdiener stärker von der Inflation betroffen als größere Einkommen. Für geringe Einkommen haben wir uns deshalb bereits auf andere sozialpolitische Maßnahmen, wie z. B. ein höheres Wohngeld verständigt. In Kombination mit den bereits vom Deutschen Bundestag beschlossenen massiven Entlastungsmaßnahmen werden besonders hohe Einkommen ab 277.826 Euro entsprechend keine Anpassung des Tarifeckwerts (sogenannter Reichensteuersatz) erhalten.

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Wieso kann der Staat die kalte Progression nicht über Einmalzahlungen ausgleichen?

Der Betrag, mit dem man vom Ausgleich der kalten Progression profitiert, hängt von vielen Faktoren ab. Aus diesem Grund müsste für jeden, der von der kalten Progression betroffen ist, eine andere Einmalzahlung berechnet werden. Zudem könnten Einmalzahlungen die kalte Progression weiter verschärfen, würden die schleichende Steuererhöhung verschieben statt abbauen und wären immer von neuen politischen Debatten abhängig, was deren Umsetzung gefährdet. Bei der bestehenden Systematik bestehen diese Effekte nicht. Hierdurch wird die kalte Progression bürokratiearm und effizient ausgeglichen, zudem wirkt der vorgesehene Abbau der kalten Progression auch strukturell und damit dauerhaft.

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Wie hoch sind die Mindereinnahmen des Staates aufgrund des Abbaus der kalten Progression?

Familien mit Kindern werden in Höhe von rund 2,9 Mrd. Euro entlastet (volle Jahreswirkung). Gemeinsam mit dem Progressionsabbau für alle einkommensteuerpflichtigen Personen, Rentnerinnen und Rentner beziffern sich die Mindereinnahmen des Staates auf rund 17,9 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung).

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Ist die Steuerentlastung vereinbar mit der Schuldenbremse?

Ja. Die Mindereinnahmen des Bundes sind im Haushaltsentwurf für 2023 bereits berücksichtigt. Steuererhöhungen sind zur Finanzierung nicht erforderlich.