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20.04.2022

Europa

Fragen und Antworten zur harmonisierten europäischen Einlagensicherung

Die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme zielt darauf ab, die nationalen Einlagensicherungssysteme weiter zu harmonisieren und sie mit mehr Mitteln auszustatten. Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive – DGSD) geben diese FAQ.

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Was sind Einlagensicherungssysteme (Deposit Guarantee Schemes)?

Einlagensicherungssysteme sind da, um Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber im Falle eines Bankenausfalls zu schützen und die Bankeinlagen bis zu einer bestimmten Höhe zurückzuzahlen. In Deutschland sind die Privatbanken und öffentlichen Banken der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken als gesetzlicher Entschädigungseinrichtung zugeordnet. Die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme, die zum 3. Juli 2015 als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkannt wurden.

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Was wird gesichert?

In jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) wird durch nationale Einlagensicherungssysteme garantiert, dass bis 100.000 Euro pro Kundin und Kunde und pro Bank gesichert sind. Mit der Einlagensicherungsrichtlinie von 2014 wird für einen bestimmten Zeitraum der Schutz auf bis zu 500.000 Euro erhöht für Einlagen, die für die Lebensführung der Einlegerin und des Einlegers von besonderer Bedeutung sind. Für einen bestimmten Zeitraum nach Einzahlung – in Deutschland sechs Monate – beträgt der Schutz bis zu 500.000 Euro, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt, die für die Lebensführung der Einlegerin und des Einlegers von besonderer Bedeutung sind (z. B. bei Verkauf einer Privatimmobilie).

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Seit wann gibt es eine europäisch harmonisierte Einlagensicherung?

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1994 (Richtlinie 94/19/EG) führte Mindestanforderungen an die Einlagensicherung ein. Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008, wurde die Richtlinie schnell geändert (siehe Richtlinie 2009/14/EG). Insbesondere wurde die Deckungssumme in zwei Schritten auf 100.000 Euro bis Ende 2010 angehoben. Am 2. Juli 2014 trat die neue Richtlinie 2014/49/EU in Kraft.

Die Richtlinie, die zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen war, stellt weitergehende harmonisierte Anforderungen an die nationalen Einlagensicherungssysteme. Zu diesem Datum trat in Deutschland das neue Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft.

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Wozu dient die europäisch harmonisierte Einlagensicherung?

Einlagensicherungssysteme tragen maßgeblich dazu bei, das Vertrauen in das Bankensystem zu erhalten und im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen zu vermeiden. Damit Bankeinlagen besser geschützt werden, wurde eine weitere Harmonisierung der Vorschriften über die Einlagensicherung angestrebt. Die Garantie für Bankeinlagen verhindert, dass Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber im Falle eine Bankschieflage panikartig ihr Geld abheben, was wiederum schwere wirtschaftliche Konsequenzen haben könnte. Als weitere Lehren aus der Finanzkrise haben sich im Juni 2012 die Staats- und Regierungschefinnen und Regierungschefs der EU zu einer Bankenunion verpflichtet. Die Harmonisierung der Vorschriften über die Einlagensicherung flankiert die anderen Säulen der Bankenunion – die einheitliche Bankenaufsicht und die einheitliche Bankenabwicklung.

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Was sind die Kernelemente der Einlagensicherungsrichtlinie?

Die Kernelemente der Einlagensicherungsrichtlinie sind:

  • Deckungssumme: Die Einlagensicherung besteht nach wie vor in Höhe von 100.000 Euro pro Einlegerin und Einleger und Bank.
  • Der Schutz kann sich für einen bestimmten Zeitraum auf bis zu 500.000 Euro erhöhen für Einlagen, die für die Lebensführung der Einlegerin und des Einlegers von besonderer Bedeutung sind.
  • Schnelle Auszahlung: Im Falle einer Bankinsolvenz sollen spätestens ab 2024 Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber ihre Einlagen innerhalb von sieben Tagen zurückerhalten. In Deutschland wurde die Frist bereits ab dem 1. Juni 2016 von zwanzig auf sieben Arbeitstage verkürzt.
  • Information: Banken müssen ihre Kundinnen und Kunden informieren, wie die Einlagen geschützt sind.
  • Finanzierung: Jedes Land in der EU muss seine eigenen Einlagensicherungsfonds aufbauen. Die nationalen Fonds sollen grundsätzlich mit 0,8 Prozent der national gesicherten Einlagen ausgestattet werden.