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07.10.2022

Steuerfairness

Fragen und Antworten zur Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung

Eine neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegten Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben. Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung? Wie viele Stellen wurden dafür geschaffen? Und was unternimmt das Bundesfinanzministerium darüber hinaus gegen Steuervermeidung? Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt.

Was ist das Ziel der Sondereinheit?

Die Cum-Ex-Gestaltungen haben deutlich aufgezeigt, dass es kriminelle Strukturen gibt, in denen global agiert wird, um Steuern bewusst zu hinterziehen. Deutschland sind dadurch Milliarden an Steuereinnahmen entgangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere hundert Beschuldigte. Der ehemalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte daher bereits 2018 die Einrichtung einer „Task Force gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“ initiiert, um gezielt und effektiv für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen. Die neue schlagkräftige Sondereinheit soll Steuergestaltungen und großangelegtem Steuerhinterziehung wie Cum-Ex schneller aufspüren und einen Riegel vorschieben.

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Seit wann und wo besteht die Sondereinheit?

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Sondereinheit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingerichtet. Sie hat ihre Arbeit am 1. März 2020 aufgenommen und ist direkt der Präsidentin der BZSt zugeordnet.

Das BZSt ist eine Behörde des Bundes, bei der u. a. die steuerlichen Bundesbetriebsprüfungen angesiedelt sind. Außerdem werden hier verschiedene steuerliche Verfahren mit internationalen Bezügen durchgeführt.

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Über wie viele Stellen verfügt die Sondereinheit?

Die Sondereinheit umfasst 328 Stellen, von denen 300 besetzt sind (Stand: September 2022).

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Wie ist die Sondereinheit aufgebaut?

Die Sondereinheit ist in die beiden Gruppen "Kapitalmarkt" und "Internationaler Informationsaustausch" unterteilt.

In der Gruppe Kapitalmarkt werden alle Arbeitsbereiche zusammengefasst, die im Bereich der Kapitalertragsteuer mit der Bekämpfung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt befasst sind. Dies sind z. B. das Informations- und Analysezentrum, die Strafsachen- und Bußgeldstelle und der Arbeitsbereich Cum-Ex. Eine besondere Bedeutung hat das neu eingerichtete Informations- und Analysezentrum: Es übernimmt eine koordinierende und unterstützende Funktion bei der Aufklärung bekannter Steuergestaltungen am Kapitalmarkt sowie eine koordinierende Funktion bei der Prävention von kapitalmarktbezogenen Steuergestaltungen, wozu auch mögliche Gestaltungen mit Investmentfonds gehören.

In der Gruppe Internationaler Informationsaustausch laufen Meldungen zu Steuergestaltungsmodellen zusammen. Seit dem 1. Juli 2020 sind Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer dazu verpflichtet, solche Modelle an das BZSt zu melden. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mitteilungspflichtig, wenn erkennbar ist, dass eine bestimmte Struktur nur deshalb gewählt wurde, um Steuern zu sparen. Mit der Auswertung dieser Meldungen können sich zahlreiche wichtige Erkenntnisse beim Kampf gegen Steuergestaltungen ergeben. Denn nur bei schneller Kenntnis von Umgehungsmöglichkeiten kann der Gesetzgeber zeitnah und entschieden reagieren, um Steuerausfälle zu verhindern.

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Welchen Handlungsrahmen hat die Spezialeinheit?

Steuerhinterziehung wie Cum-Ex findet in einem hochspezialisierten Umfeld mit sehr komplexen Strukturen statt. Bei der Aufdeckung von Steuergestaltungen am Kapitalmarkt kommt es deshalb ganz besonders auf die Bündelung von Expertise an, die die Steuerbehörden vor Ort einzeln oft nicht leisten können. Die neue Einheit gibt dem Bund die Möglichkeit, Informationen besser zu sammeln und auszuwerten und wenn erforderlich Maßnahmen mit anderen Behörden, vor allem bei den Ländern, zu koordinieren.

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Was leistet die Spezialeinheit bei der Aufklärung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung?

Ein wesentliches Element der Arbeit der Spezialeinheit ist es, die Behörden von Bund und Ländern bei der Bearbeitung laufender Fälle zu unterstützen. Das betrifft gegenwärtig vor allem die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle, die derzeit von verschiedenen Steuerfahndungen und Staatsanwaltschaften in den Ländern bearbeitet werden. Hier nimmt die Spezialeinheit die wichtige Aufgabe wahr, die Informationen über Handlungsmuster und Akteure zu bündeln und auszuwerten. Sie ist außerdem Schnittstelle für die Landesbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie ausländische Ermittlungsbehörden. Damit werden einerseits die Landesbehörden, die mit der Aufklärung der Fälle befasst sind, erheblich entlastet und andererseits die Aufdeckung weiterer Fälle ermöglicht.

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Wie trägt die Spezialeinheit dazu bei, weitere Steuergestaltung aufzudecken?

Die Spezialeinheit ist zentraler Anlaufpunkt für alle Landes- und Bundesbehörden, die bei ihrer Arbeit vor Ort auf mögliche steuerliche Gestaltungen im Kapitalmarktbereich stoßen. Diese Verdachtsfälle werden gesammelt und analysiert. Aufgrund der Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können so modellhafte Gestaltungen sehr viel schneller und gründlicher als bisher erkannt und aufgearbeitet werden. Finanz- und Strafermittlungsbehörden vor Ort werden so in die Lage versetzt, schnell auf betrügerische und aggressive Gestaltungen zu reagieren. Auch der Gesetzgeber erhält dadurch frühzeitig Hinweise, Handlungsbedarf zu erkennen.

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Was unternimmt das Bundesfinanzministerium darüber hinaus gegen Steuervermeidung?

Die Einrichtung der Spezialeinheit geht einher mit einer ganzen Reihe weiterer Maßnahmen. So wurde etwa auch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verabschiedet. Danach sind u. a. Steuerberater und Rechtsanwälte nun verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen, die aufgrund bestimmter Kennzeichen auf eine Steuervermeidung hindeuten, deutlich vor der Steuerfestsetzung im Finanzamt an das BZSt mitzuteilen.