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13.02.2023

Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (Anwendung ab dem 1. April 2023)

  • Stand 13.02.2023
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht.

Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1 230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4 260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18. November 2022 bekannt gemachten Programmablaufpläne wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem 1. April 2023 anzuwenden.