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14.03.2019

Produktinformationsblatt gemäß § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG); Amtlich vorgeschriebenes Muster gemäß § 13 Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)

  • Stand 14.03.2019
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Bestimmung des amtlich vorgeschriebenen Musters für das Produktinformationsblatt (PIB) gemäß § 7 AltZertG wurde anlässlich gesetzlicher Änderungen überarbeitet. Das überarbeitete Schreiben vom 14. März 2019 (BStBl I 2019 S. 240) ist mit Wirkung ab 1. Juli 2019 anzuwenden. Es ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Schreiben des BMF vom 21. Februar 2017 (BStBl I 2017 S. 365) und vom 29. Juni 2016 (BStBl I 2016 S. 534).

Zum Schreiben gehört als Anlage eine Gebrauchsanleitung, die bereits mit Schreiben vom 29. Juni 2016 (BStBl--Bundessteuerblatt I--eins 2016 S. 534) veröffentlicht wurde. Die Gebrauchsanleitung wurde nicht verändert

Hinweis: Das an dieser Stelle zum Herunterladen bereitgestellte Schreiben wurde redaktionell bereinigt. Es handelt sich ausschließlich ggf. um Rechtschreibfehler oder Korrekturen bzw. Ergänzungen von Bezügen.