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26.07.2021

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

„BSI TR-03153-2 Regelung zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen, Version 1.0.0“

  • Stand 26.07.2021
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in einer Technischen Richtlinie die technischen Anforderungen zur übergangsweisen Aufrechterhaltung der gesetzlich erforderlichen Zertifizierung von Technischen Sicherheitseinrichtungen in begründeten Ausnahmefällen erstellt.